6 Fragen zu Art. 5: Das Ende der Ausbeutung einer globalen Welt?

„Das Ende der Ausbeutung in einer globalen Welt“ – so fasst Professor Jens Kersten in den Kommentaren zu Ferdinand von Schirachs „Jeder Mensch“ den Artikel 5 zusammen. Der Globalisierungsartikel der sechs Menschenrechtszusätze für Europa soll universelle Menschenrechte wahren, Menschen im globalen Süden direkte Klagrechte geben, und dabei gleichzeitig Europäer*innen nicht nur Menschenrechtverletzungs-reine Waren und Dienstleistungen zur Verfügung stellen, sondern auch ein Europäisches „Wir-Gefühl“ schaffen. An den Folgen der Globalisierung, den hierzulande kaum vorstellbaren Menschenrechtsverletzungen im Zuge globaler Lieferketten und der Bedeutung der Schnelllebigkeit der Weltwirtschaft für den Einzelnen wird schon seit Jahren rechtlich angesetzt. Nun soll der europäische Citoyen als „jeder Mensch“ die Entscheidung plötzlich in der Hand haben. Ist das zu viel einfache Utopie? Oder besteht mit Artikel 5 eine realistische Chance, Menschenrechte über Europa hinaus endlich effektiv durchzusetzen?
Darüber haben wir mit der Völker- und Verfassungsrechtsprofessorin Nora Markard von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster gesprochen.
Von Paul Diesselberg

Rechtverblüffend: Die Stärke der Menschenrechte war schon immer, dass sie durch utopische Ideale die Grenzen des Möglichen verschoben haben und zumindest einzelne Gesellschaften dieser Welt immer wieder neu zum Handeln inspiriert haben. Gleichzeitig haben Menschenrechte auch ihre Schwächen. Sie sind oftmals nicht durchsetzbar, entfalten selten praktische Relevanz und haben klare Grenzen im Rahmen der Inklusivität.
Artikel 5 des vermeintlich „Jede{n} Mensch{ens}“ will jedem Menschen das Recht geben, nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten zu bekommen, die unter der Wahrung der universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden. Das soll Fabrikarbeiter*innen des globalen Südens helfen, indirekt ihre Grundrechte vor EU-Gerichten durchzusetzen und europäische, im Ausland produzierende Unternehmen zwingen, gewisse, bereits festgeschriebene Standards endlich unter diesem Druck einhalten zu müssen. Ein wichtiges Ziel, welches sich an einem in der Tat großen menschenrechtlichen Problem orientiert, das selten derart prägnant auf Papier gebracht wird. Dennoch wirft es einige Fragen auf: Über die sechs vorgeschlagenen menschenrechtlichen Ergänzungen soll mit QR-Code und Smartphone direkt abgestimmt werden. Europa zeigt sich modern, scheint damit aber gleichzeitig die in Artikel 5 angesprochenen Probleme zu perpetuieren, wenn ein Recht für eine menschenrechtsfreundliche Globalisierung mit den Mitteln der menschenrechtsunfreundlich-globalisierten Technologien (Stichwort: Smartphone-Produktion in (Süd-)Ost-Asian, Abbau seltener Erden in sub-Sahara Afrika) durchgesetzt werden soll. Menschen, die schwächer sind als „wir“ – für diese „müssen“ wir Verantwortung tragen. Das ist das Narrativ, mit dem schon viele internationale Organisationen des Westens im Reden über und nicht mit dem globalen Süden menschenrechtliche Probleme verfehlt haben. Die/er Durchschnittseuropäer*in wird „jeder Mensch“ und vertritt plötzlich und auf symbolischem Wege Menschenrechte „anderer“ (?).
Ist das „wir“ nicht eine von dem Westen übergestülpte Illusion? Beziehungsweise ist es nur ein Feel-Good-Recht privilegierter Europäer*innen, damit diese endlich sagen können, dass sie durch Artikel 5 auch an die „Minenarbeiter*innen im Kongo“ oder die „indischen{n} Kinder“ (zitiert aus dem Kommentar zu „Jeder Mensch“) denken und von nun an zufrieden und beruhigt sein können?
Nora Markard: In der Tat überrascht es an dem Grundrecht, dass hier nicht die Betroffenen selbst berechtigt werden, ihre Rechte gegen EU-Unternehmen durchzusetzen. Stattdessen gibt es ein Recht für die europäischen Kund*innen. Ein solches Recht, mit den unfair produzierten Waren nichts mehr zu tun haben zu müssen, passt nicht wirklich zum Kanon der Grund- und Menschenrechte, mit denen man sich ja gerade gegen Verletzungen wehrt, die einem selbst drohen. Eine unfair produzierte Jeans in meinem Schrank als Verletzung meiner Grundrechte? Das ist schon etwas schräg. Und das Grundrecht geht mir auch nicht weit genug. Denn das hieße, dass EU-Unternehmen weiterhin im Ausland Menschenrechte verletzen können, solange diese Waren nicht in die EU geliefert werden, sondern zum Beispiel nach China oder Kanada. Dass das dann keine Grundrechtsverletzung sein soll, passt nicht zusammen, schon gar nicht mit dem Anspruch „jeder Mensch“.
Rechtverblüffend: Die COVID-19 Pandemie hat viele Schattenseiten der Globalisierung aufgezeigt, ja, gar das Ende der Attraktivität des internationalen Handels wurde hinaufbeschworen. Kommt dieses Grundrecht, welches gerade symbolisch die Fragen und Probleme dieser Zeit repräsentieren soll, vielleicht zum falschen Zeitpunkt?
Nora Markard: Nein, in der Sache kommt ein Grundrecht in diesem Bereich auf keinen Fall zum falschen Zeitpunkt. Es ist völlig richtig, die Problematik in einem neuen Grundrechte-Katalog zu thematisieren. Die Globalisierung wird nicht zurückzudrehen sein, auch wenn wir vielleicht einige Produktionen wieder in den globalen Norden verlagern werden (Stichwort Impfstoffe). Es ist und bleibt höchste Zeit, dass die Menschenrechte auch in den Lieferketten gelten.
Rechtverblüffend: Wie soll der Erfolg dieses Grundrechts in einer realistischen Welt gemessen werden? Wäre – zynisch ausgedrückt - der größte Effekt des Artikel 5 nicht, dass europäische Unternehmen aufgrund des Regelungsdrucks komplett aus Europa wegziehen und die Menschenrechtsverletzungen im Ausland ohne Verbindung zur EU fortsetzen? Was wäre dann der Mehrwert dieses Grundrechts?
Nora Markard: Dass es keine Lieferketten mehr nach Europa geben wird, bezweifle ich. Vielleicht wird sich das einfach stärker spezialisieren, vielleicht werden bestimmte Waren dann vielleicht bei uns einfach nicht mehr verfügbar sein. Was wir sehen könnten, ist, dass europäische Konzerne dann einfach Seite an Seite zwei Produktionen fahren: eine faire, die für Europa bestimmt ist, und der Rest wird so produziert wie bisher. Verschleiern könnte man das leicht, zum Beispiel durch die Aufteilung in verschiedene Betriebe mit unterschiedlichen Namen oder durch Tochterfirmen. Aus meiner Sicht würde das Grundrecht keinen besonders großen Druck auf die Unternehmen entfalten, diese Standards zu verallgemeinern. Warum sollten sie? Aber vielleicht bin ich da auch zu pessimistisch.
Rechtverblüffend: Was ist an dem Grundrecht noch kontrovers?
Nora Markard: Mich wundert, dass hier so ein umständlicher Ansatzpunkt gewählt wurde. Dabei gibt es doch international bereits eine intensive Debatte um die Menschenrechtsbindung von transnationalen Unternehmen und auch Versuche, das im Klageweg vor deutschen Gerichten durchzusetzen. Ein Beispiel ist der kik-Fall des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Auf UN-Ebene gibt es inzwischen Guiding Principles zum Thema „Business and Human Rights“, die dafür eine Grundlage bieten. Hier hätte man anknüpfen können. Diese Ansätze hätte man stärken können. Dass das Grundrecht an dieser Debatte vorbei geht, ist für mich leider ein bisschen eine vertane Chance. Wären diese Grundrechte in einem inklusiven, konsultativen Prozess erarbeitet worden, hätte das Ergebnis vielleicht anders ausgesehen.
Rechtverblüffend: Wieso gerade dieses Recht? Wie kann Artikel 5 einen gemeinsamen europäischen Wir-Gedanken fördern, wenn es in erster Linie gar nicht europäische Bürger*innen anspricht bzw. diese nicht direkt berührt sind? Verspricht es somit auf der anderen Seite nicht eine „falsche Solidarität“ europäischer Bürger*innen mit dem globalen Süden, die in Resignation und fehlenden weiteren Maßnahmen enden könnte?
Nora Markard: Europa beruft sich auf die universellen Menschenrechte als europäische Werte. Diese Rechte gelten grundsätzlich wo immer Europa handelt, sind also in gewisser Weise schon vom Prinzip her solidarisch. Wenn sie in der Praxis keine Rolle spielen, wie zum Beispiel an den europäischen Außengrenzen, dann bröckelt auch dieser Kitt im europäischen Projekt. Aber es stimmt schon, das Grundrecht riecht eher nach Paternalismus als nach Solidarität. Die Menschenrechte sind zutiefst demokratisch, insofern sie davon ausgehen, dass Menschen für sich selbst sprechen, und nicht andere für sie. Das passiert in Rechtskämpfen und Aushandlungsprozessen, nicht per App. Echte Solidarität wäre es dann, wenn man auch Menschen außerhalb der EU berechtigen würde, gegen die Verletzung ihrer eigenen Rechte selbst vorzugehen. Die Frage, wie das auszugestalten wäre, sollte man vielleicht mit ihnen besprechen.
Rechtverblüffend: Wie eingangs festgestellt - Menschenrechte arbeiten seit jeher mit utopischen Visionen und insbesondere über Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten wird schon seit Jahren auf verschiedensten Ebenen nachgedacht. Somit abschließend, aus Ihrer Perspektive: Was also ist in Artikel 5 idealistische Vision, und was realistisches Ziel?
Nora Markard: Ich teile die idealistische Vision, dass das Recht ein Mittel sein kann, eine gerechtere Welt zu schaffen. Mit dem Recht allein ist es aber natürlich nicht getan. Übermäßige Ressourcenausbeutung, globale Abhängigkeiten, Klimawandel, das sind ja Probleme, die systemische Ursachen haben und daher viel weiter reichende Lösungen brauchen. Die Menschenrechte sind aber eine Möglichkeit, die Vision einer gerechten Welt auf eine ganz bestimmte Weise als Anspruch zu formulieren, gegen die nur wenige Menschen etwas Grundsätzliches einzuwenden haben. Sie verweisen insofern über sich hinaus und sind damit ein kleiner Durchsetzungshebel für die weitergehenden Umwälzungen, die es bräuchte, um dieser Vision wirklich gerecht werden zu können. Diese Umwälzungen werden wir durch ein Recht auf faire Produkte nicht bekommen, klar. Was ist also realistisches Ziel? Wenn es realistisch gelänge, dass es mit diesem Grundrecht zumindest ein paar Menschen besser ginge, wäre das ein Fortschritt, klar. Und wenig ist nicht unbedingt schlechter als nichts. Ich befürchte nur, dass wir hier eine Chance vertun könnten, mehr zu erreichen. Und das wäre nach all den Jahren, die an dieser Front bereits gekämpft wird, schon ein Verlust.