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Christina Clemm: „Es ist im Interesse des Staates, diese Straftaten aufzuklären.“

Christina Clemm ist Fachanwältin für Familien- und Strafrecht in Berlin. Von Beginn ihrer Anwaltstätigkeit an vertrat sie Menschen, die von geschlechtsspezifischer, sexualisierter, rassistischer, lgbtiq-feindlicher und rechtsextrem motivierter Gewalt betroffen sind. Im März 2020 erschien ihr erstes Buch „AktenEinsicht. Geschichten von Frauen und Gewalt“ im Kunstmannverlag und als Band der Bundeszentrale für politische Bildung.


Wir haben über Missstände des Sexualstrafrechts in Gesetz, Justiz und Gesellschaft gesprochen. Sie beschönigt nichts, lässt andere teilhaben an ihrer Expertise und hat den Mut, sich seit ihrer Studienzeit bis heute für ihre Gedanken und Überzeugungen zu engagieren und starkzumachen.


von Emily Müller


© Christina Clemm



Rechtverblüffend: Warum haben Sie AktenEinsicht geschrieben?


Christina Clemm: Ich habe das geschrieben, da ich seit mehr als 26 Jahren in dem Bereich tätig bin und verschiedene Gefühle hatte: Das eine Gefühl ist, dass es so beeindruckende Geschichten sind, die ich erlebe und höre, sowohl im Gericht als auch mit den betroffenen Personen. Diese Geschichten bleiben jedoch bei mir und werden viel zu selten erzählt. Zum anderen wird viel zu wenig über geschlechtsspezifische Gewalt gesprochen. Es wird viel zu wenig thematisiert und wenn es thematisiert wird, dann häufig in einer Art und Weise, die ich nicht richtig finde.


Rechtverblüffend: In welchem Moment wurden Ihnen die Defizite des Sexualstrafrechts wirklich präsent?


Christina Clemm: Das ist im Grunde alltäglich. Da gibt es keinen spezifischen Moment, sondern es ist seit Jahren so und es wird auch nicht sehr viel besser. Daher ist es eher ein alltägliches Erleben dessen, dass es nicht ausreicht, was geschieht gegen geschlechtsspezifische Gewalt.


Rechtverblüffend: Ein großes Problem ist ja, dass viele Straftaten geschlechtsspezifischer Gewalt nicht angezeigt werden und es daher auch eine große Dunkelziffer in diesem Bereich gibt – wie kann man dem entgegen wirken und den Betroffenen das Gefühl geben, dass das Recht auf ihrer Seite ist?


Christina Clemm: Eines der großen Probleme sind die wenigen Kapazitäten, die die Justiz und die Behörden haben und dass sie nicht ausreichend geschult sind für den Bereich. Das führt dazu, dass Betroffenen häufig nicht geglaubt wird und dass sie nicht angemessen behandelt werden. Außerdem erleben viele, wenn sie eine Anzeige erstatten, dass sie weggeschickt werden, dass ihnen von vornherein nicht geglaubt wird – auch das bekomme ich immer wieder berichtet. Oder dass es relativ hohe Hürden sind, sich zu melden, weil man auch mittlerweile weiß, dass diese Verfahren beschwerlich sind und oft äußerst belastend. Daher wäre es gut, die Ermittlungsbehörden und Gerichte besser zu schulen, niedrigschwelligere Anzeigemöglichkeiten zu schaffen, dagegen anzukämpfen, dass es diese unglaublichen Vergewaltigungsmythen gibt. Außerdem den Betroffenen zu vermitteln, dass es im Interesse des Staates ist, diese Straftaten aufzuklären und möglicherweise auch zu bestrafen und nicht, dass es eine Dienstleistung an den Verletzten ist. Letzteres ist falsch, es geht um die Durchsetzung des strafrechtlichen Strafanspruchs. All das zusammen wäre glaube ich, hilfreich und auch darüber nachzudenken, was eigentlich die richtigen und angemessenen Strafen sind. Das ist eben häufig nicht, wie es aber in unserem Strafsystem nur möglich ist, eine hohe Gefängnisstrafe, sondern den meisten Betroffenen geht es in allererster Linie darum, dass die Täter das nicht wieder tun und dass sie selbst nicht mehr gefährdet sind.


So etwas spukt alles bei den Ermittlungsbehörden und Gerichten herum und diese Ideen entbehren wirklich jeder Grundlage.

Rechtverblüffend: In inwiefern ist das Recht im Hinblick auf die einzelnen Tatbestände nicht auf der Seite der Opfer?


Christina Clemm: Ich finde zum Beispiel, der § 177 StGB ist jetzt schon ganz gut ausgestaltet, wenn auch etwas kompliziert. Aber zum Beispiel der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen, gerade im Abhängigkeitsverhältnis ist schwierig und unzureichend. Wenn zum Beispiel ein erwachsener Lehrer mit einer 14-einhalb-jährigen Schülerin Sex hat, ist das, wenn es nicht unter Ausnutzung dieses besonderen Abhängigkeitsverhältnisses ist, nicht strafbar. Da sagt die Rechtsprechung, das sei nur, wenn der Lehrer zum Beispiel damit drohen würde, dass sie sitzen bleibt, strafbar. Ich finde völlig unverständlich, warum man nicht diese Abhängigkeitsverhältnisse noch einmal sehr viel klarer fasst und sagt, die müssen völlig unabhängig von den konkreten Umständen frei von Sexualität sein. Weil es eben nicht möglich ist in diesen Abhängigkeitsverhältnissen sich frei zu entscheiden.

Ich finde auch, man muss unbedingt, aber das ist auch eher auf der tatsächlichen Ebene, gegen hate crime mehr machen, auch und gerade wenn es um Frauenhass geht.


Rechtverblüffend: Sie hatten ja eben schon einmal die Vergewaltigungsmythen erwähnt, – welche Vorurteile und Mythen bestimmen die Glaubwürdigkeit eines Betroffenen sexueller Straftaten und auch eine konstruierte Wahrheit?


Christina Clemm: Es gibt ganz viele unterschiedliche Mythen. Das fängt zum Beispiel an beim klassischen Mythos, wenn die Frau sich schon so anzieht und ausgeht oder wenn sie mit jemandem mitgeht oder selbst Alkohol getrunken hat und so weiter, dann sei sie eben am Ende doch auch selbst schuld. Dann gibt es den Mythen darüber, wie sich Opfer verhalten würden.

Ein „echtes“ Vergewaltigungsopfer würde beispielsweise in den Wochen oder Monaten nach einer Vergewaltigung keinen Sex mehr haben können. Oder würde auf eine ganz bestimmte Weise reagieren: Wäre immer nur traurig oder traumatisiert oder kann nichts mehr tun, wäre wie paralysiert und würde auch eher sofort Strafanzeige erstatten. In der Realität ist es ganz unterschiedlich. Es wäre wichtig endlich zu verstehen, dass jedes Opfer anders reagiert und dass man überhaupt nicht von dem konkreten Verhalten einer betroffenen Person darauf schließen kann, ob tatsächlich die Tat stattgefunden hat oder nicht. Und dann gibt es den Mythos, dass Frauen anzeigen würden, um sich wichtig zu tun oder weil der Sex schlecht war oder weil sie ihrem festen Partner eine Affäre nicht erklären könnten und deshalb die einverständliche sexuelle Handlung als Vergewaltigung darstellen oder oder oder. So etwas spukt alles bei den Ermittlungsbehörden und Gerichten herum und diese Ideen entbehren wirklich jeder Grundlage. Ein anderer Mythos ist, dass sexualisierte Gewalt innerhalb einer Partnerschaft weniger gravierend sei als außerhalb. Da weiß ich auch nicht, woher diese Erkenntnis eigentlich kommen soll. Auch da ist es meiner Erfahrung nach so, dass es sehr individuell ist, wie gravierend welche Tat für die Betroffenen ist und es keinerlei grundsätzlichen Maßstab gibt.


Rechtverblüffend: Und über sexistische Vorurteile hinausgehend erleben sie da in der Praxis auch weitere Vorannahmen, zum Beispiel rassistischer Natur?


Christina Clemm: Man darf das nicht verkennen, dass es weder eine Sensibilisierung noch Ausbildung zu der Thematik der sexualisierten Gewalt in der Justiz gibt. Auch zu Frauenverachtung und Frauenhass, man muss sich mal die Urteile durchlesen - da ist einfach kein Wissen vorhanden. Und genauso ist es auch, wenn man über Rassismussensibilität und rassistische Vorurteile nachdenkt, und über ableistische Vorurteile, also Betroffene mit Behinderung. Das ist eine Katastrophe vor Gericht, die haben wirklich wenig Chance, überhaupt Zugang zum Recht zu bekommen. Oder Vorurteile gegenüber LGTBIQ Personen, das ist durchsetzt mit vielen Vorurteilen und da ist es sehr schwierig, angemessen gehört zu werden.


Es gibt durchaus auch sensibilisierte männliche Richter und es gibt durchaus frauenverachtende weibliche Richterinnen.

Rechtverblüffend: Würden sie also sagen, dass das größere Problem bei den existierenden Gesetzen oder deren Anwendung liegt?


Christina Clemm: Ich glaube, bei den Gesetzen kann man in vielen Bereichen noch nachbessern, es gibt da einiges, was man ändern könnte, aber vor allem geht es um eine schlechte Anwendung und vor allem darum, dass nicht genügend Kapazitäten aufgewandt werden, um diese Verfahren ordentlich zu führen.


Rechtverblüffend: Es ist ja so, dass es gerade bei Sexualstrafdelikten sehr viele Graustufen gibt, – wie erfasst man das mit Recht am besten?


Christina Clemm: Wenn wir über Strafrecht reden, dann muss man das natürlich sehr klar formulieren. Und wenn es Grauzonen sind, dann muss man die erhellen und sonst im auch Zweifel bestimmte Dinge nicht verurteilen. Man sollte auf gar keinen Fall nachlässig sein darin, genau und gründlich ermitteln und selbstverständlich Taten nur verurteilen, wenn sie eindeutig nachgewiesen werden können. Deswegen wird es immer in diesem Bereich viele Einstellungen oder Freisprüche geben, weil wir meistens Aussage gegen Aussage Konstellationen haben. Das finde ich aber auch nicht problematisch, man muss es nur den Betroffenen, die anzeigen, gut erklären. eben dass das mögliche Situationen sind und im Zweifel eben die beschuldigten Personen freizusprechen sind. So ist das und es auch richtig in einem Rechtstaat.en. Ich finde auch nicht, dass man ständig nach weiteren Strafverschärfungen rufen sollte, sondern. die ultima ratio des Strafrechts beachten muss, als: Nein, es dürfen nur solche Handlungen, die gesellschaftlich nicht hinnehmbar sind und erheblichen Schaden anrichten, nicht anders verfolgt werden können, bestraft werden. Da könnte man viel aus dem Strafgesetzbuch herausschmeißen, Fahren ohne Ticket etwa oder auch den Ladendiebstahl. Das kann man meines Erachtens zivilrechtlich lösen.


Rechtverblüffend: Wie beurteilen Sie in der Retrospektive die Reform des Sexualstrafrechts?


Christina Clemm: Man muss historisch sagen zu der Änderung des Sexualstrafrechts, es war ein langer Kampf von sehr vielen feministischen Organisationen und Einzelpersonen, der nicht erfolgreich gewesen wäre, wenn nicht die unsägliche Kölner Silvesternacht dazugekommen wäre. Auf einmal wollten dann auch Konservative die Änderung, weil man die Frage des sexuellen Selbstbestimmungsrecht rassistisch konnotieren konnte. Das war eine bittere Erfahrung für Menschen wie mich, die sehr um diese Änderung gekämpft haben.


Rechtverblüffend: Trägt sich das jetzt auch weiterhin fort in der Motivation dieser Seite, das auf eine rassistische Ebene zu beziehen?


Christina Clemm: Nein, natürlich nicht im Einzelfall. Das nicht, das trifft dann schon alle Beschuldigten. Aber es ist immer so, dass es einen Unterschied macht, wer angeklagt ist. Alleine schon von den Ressourcen her. Mit welcher Vehemenz und mit welchen Möglichkeiten wird jemand verteidigt? Jemand, der mehr Geld zur Verfügung hat, kann sich dann natürlich zwei VerteidigerInnen leisten, die mehr Zeit für die Vorbereitung aufwenden können als jemand, der beispielsweise einen Pflichtverteidiger hat, der desinteressiert ist. Selbstverständlich gibt es da aber auch Unterschiede bei den Kolleg*innen und manche Pflichtverteidiger*innen sind sehr engagiert.


Die Verfahren sind, wenn man sie ordentlich aufklären will, anstrengend, schwierig und langwierig. Das ist so.

Rechtverblüffend: Noch einmal zur Aussage-gegen-Aussage-Konstellation: Ist das der Fall, in dem diese Vorannahmen vor allem zum Tragen kommen, während Prozessen?


Christina Clemm: Genau. Das sind natürlich die schwierigsten Fälle, weil man nichts anderes hat als die Aussage der verletzten Zeug*in. Zum Beispiel berichte sehr viele Betroffene, dass sie in einer Situation waren, in der sie dann so eine Art Stockstarre erlitten haben und gar nicht aufstehen und weggehen konnten, sondern Nein gesagt haben oder geweint haben oder mit dem Kopf geschüttelt haben, aber eben nicht in der Lage waren aufzustehen etc. Und wenn man mit einem solchen Verfahren vor eine*n Richter*in kommt, der sagt:„Kann ich mir nicht vorstellen. Wenn der das bei mir gemacht hätte, wäre ich aufgestanden. Und diese Richter*in dann von sich auf andere schließt, weil sie nämlich keine fundierte Kenntnis darüber hat, wie Personen in solchen Situation reagieren, dann gibt es falsche Urteile, nur aufgrund mangelnder Fortbildung oder auch Ignoranz. Diese Vorannahmen sind gefährlich und ein großes Problem bei Aussage-gegen-Aussage Konstellationen.


Rechtverblüffend: Was ließe sich ganz konkret neben Schulungen oder der Sensibilisierung des Personals, noch verbessern in der Justiz?


Christina Clemm: Es ist wichtig, mehr Kapazitäten zu schaffen und auch einen größeren Schwerpunkt drauf zu setzen. In Berlin etwa wird viel gegen sogenannte Clankriminalität unternommen, also dafür gibt es viele Kapazitäten. Aber in dem Bereich der Sexualdelikte nicht. Die Verfahren sind, wenn man sie ordentlich aufklären will, anstrengend, schwierig und langwierig. Das ist so. Da müsste man viele Kapazitäten und Ressourcen aufwenden. Es ist zum Beispiel nicht regelhaft, dass es bei einem solchen Delikt überhaupt mal dazu kommt, zu schauen: Was macht der Beschuldigte eigentlich sonst noch? Ist er etwa in den sozialen Medien vernetzt? Gehört er vielleicht einer bestimmten Gruppierung mit frauenverachtenden Aktivitäten an?

Liked er Beiträge von Incells? Ist er bei Vergewaltigungsforen oder in der Pick-Up-Szene oder was auch immer aktiv? Das wäre ja für den Hintergrund wichtig, das wird aber eigentlich nie ermittelt. Oder auch noch mehr im Freundeskreis herumzufragen, um das Motiv herauszufinden. Stattdessen ist man immer wieder erstaunt über diese Vergewaltigungsvorwürfe, kennt gar keinen Hintergrund und denkt immer, es ist eine situative plötzliche Handlung, anstatt mal zu gucken, was sind womöglich die Hintergründe. Das bedarf jedoch Kapazitäten. Genauso werden diese Verfahren immer schwieriger, wenn sie so lange dauern. In Berlin dauert es in der Regel von der Anzeige bis zur Erstvernehmung drei bis vier Monate und dann dauert es etwa acht Monate, bis das von der Polizei zur Staatsanwaltschaft geht. Dann haben wir nach eineinhalb Jahren die Anklage. Natürlich vergessen Zeuginnen und Zeugen, was sie erlebt haben und dann werden die Aussagen immer schwieriger. Dann kommt es immer häufiger zu einer zu Einstellungen oder Freisprüchen. Das ist ein selbst gemachtes Problem.


Es geht fast immer darum: Kann man der Betroffenen glauben oder nicht?

Rechtverblüffend: Finden Sie, dass nur Richterinnen über Sexualstraftaten urteilen sollten?


Christina Clemm: Nein, auf gar keinen Fall. Ich würde auch gar nicht sagen, dass Richterinnen das besser oder schlechter machen, das kann man so nicht sagen. Es gibt durchaus auch sensibilisierte männliche Richter und es gibt durchaus frauenverachtende weibliche Richterinnen.


Rechtverblüffend: Wie ordnen Sie die Aufgabe der medialen Berichterstattung da ein?


Christina Clemm: Die ist riesig. Ich bin ja sowieso eine Verfechterin davon, dass wir mehr darüber nachdenken müssen: Wie funktioniert bessere Prävention? Das fängt meines Erachtens ganz früh an. Man muss in Schulen und Kitas schon viel mehr tun, um geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern, auch um Rassismus zu verhindern. Da muss man ganz anders herangehen. Auch sollte man große Kampagnen machen gegen Gewalt und die auch mal anders machen. Mich nerven mittlerweile diese Bilder von den Frauen, die die Hände vor die Gesichter halten, weil sie gerade einen Schlag abwenden müssen. Ich glaube, man muss Männlichkeit adressieren, Bilder von Männlichkeit, Gewalt, toxischer Männlichkeit, all das. Und auch nicht immer, wenn es irgendwie um geschlechtsspezifische Gewalt geht und wenn es dann um die Frauen geht, sofort sagen, ja aber die Männer. Es gibt auch Gewalt gegen Männer, die denken wir durchaus mit und ich vertrete selbstverständlich auch Männer, die Opfer von sexualisierter Gewalt oder sog. häuslicher Gewalt geworden sind. Aber beim überwiegenden Großteil geht es um Gewalt gegen Frauen, gerade bei sexualisierter Gewalt. Bei Kindern ist die Aufteilung etwas anders. Die Medien spielen eine riesige Rolle, weil sie das oft falsch thematisieren. Weil sie immer noch bei Femiziden über Familiendramen sprechen oder den Begriff der erweiterten Suizide verwenden. Weil sie immer noch Eifersuchtsdramen schreiben, weil sie die Taten immer noch als Tragödien framen, statt das zu thematisieren, was es ist. Gerade auch wenn wir über Bilder oder Fiktionen im Fernsehen reden, ist es immer noch so, dass es dort sowieso nicht gleichberechtigt zu geht. Wir haben im Fernsehen und Spielfilm ganz wenig ältere Frauen, Personen mit Behinderungen, LGBTIQ+ Personen, die sichtbar sind. Es gibt überproportional viele Serienkiller, die häufig Frauen vergewaltigen und ermorden. Frauen sind in Krimis entweder die coolen Ermittlerinnen oder die armen Opfer und dann eben meistens tot. Sie sind aber selten mal selbstständige Persönlichkeiten, die auch nach einer solchen Tat damit irgendwie umgehen können, eigentlich sind es nie positiv konnotierte Personen. Und zum Beispiel, wenn es um Vergewaltigung im deutschen Fernsehen geht, dann geht es fast immer darum: Kann man der Betroffenen glauben oder nicht? Das ist eigentlich das einzige Narrativ, das immer erzählt wird, anstatt mal zu behandeln: Wie reagiert die Umwelt auf sie? Wer hört sie eigentlich? Wie wird sie auch schon während der Vernehmung behandelt?


Rechtverblüffend: Denken Sie, dass die Glaubenssätze, die in unserer Gesellschaft herrschen, stärker dafür sorgen, dass sich das Recht nicht ändert oder dass das positive Recht unsere Gesellschaft beeinflusst?


Christina Clemm: Das geht so in beide Richtungen und lässt sich gar nicht genau sagen. Wenn man über diese Vergewaltigungsmythen spricht, sind das ja auch welche, die es in der Gesellschaft gibt. Da wäre es wichtig, dass zumindest die Personen, die professionell mit diesen Taten zu tun haben, nicht diesen Mythen aufsitzen, sondern sich darüber Kenntnis verschaffen.

Es geht ja häufig darum; ist etwas nachvollziehbar? Und wenn ich denke, eine Frau kann keinen Sex haben nach der Tat und sie das aber berichtet, dann kann ich ja eigentlich nur falsche Entscheidungen treffen. Wenn Richter*innen keine Fortbildungen in diesem Bereich wahrnehmen, dann glauben sie eben etwas aus einem bestimmten Gefühl heraus oder eben auch nicht. Aber es gibt Richter*innen, das will ich auch sagen, die sich sehr mit der Thematik auseinandersetzen, die auch wissen, wie sie angemessen mit Zeug*innen umgehen und die ihre Sache richtig gut machen. Was nicht bedeuten muss, dass sie immer zu Verurteilungen kommen, aber sie die Verfahren so gestalten, dass auch die Zeug*innen die Ergebnisse nachvollziehen können.


Rechtverblüffend: Hatten oder haben Sie Vorbilder, auch im rechtspolitischen Bereich?


Christina Clemm: Naja, die große Richterin Ruth Bader Ginsburg aus den USA fällt mir da natürlich ein. Ich habe außerdem große Ehrfurcht vor den ersten Anwältinnen, die es geschafft haben, überhaupt sich Gehör zu verschaffen. In Berlin zum Beispiel Frau Peschel-Gutzeit, das ist eine der wenigen Frauen ihrer Zeit, die Jura studiert haben, das finde ich schon sehr toll. Es gibt mehrere Anwältinnen, die mich ausgebildet haben, von denen ich gelernt habe und die ich immer noch großartig finde. Vorbilder ist vielleicht ein bisschen groß, aber es gibt auf jeden Fall Personen, die mich sehr beeindrucken. Und das sind immer mutige Personen, die sich auch mal trauen, aus der Rolle zu fallen und die sich trauen, durchaus auch mal Ansichten zu vertreten, die jedenfalls Frauen nicht zugeschrieben werden.


Viel Politik, wenig Studium und trotzdem ist es mir irgendwie gelungen.

Rechtverblüffend: Sollte das Sexualstrafrecht zu einem Pflichtteil der juristischen Ausbildung gemacht werden?


Christina Clemm: Ich glaube, es wäre gut, Genderwissenschaften als Pflichtteil für die juristische Ausbildung zu haben und dafür eine Sensibilität zu schaffen. Genauso wie ich finde, man muss über Rassismus, Ableismus und auch Klassismus in der Universität sprechen. Auch das sind riesige Probleme in den Gerichtssälen und den Ermittlungsbehörden. Das sollte man, wie auch immer Teil der juristischen Ausbildung machen.


Rechtverblüffend: Was würden Sie jungen Juristinnen, die sich für Rechtspolitik interessieren, mit auf den Weg geben?


Christina Clemm: Durchhalten. Dieses schlimme Studium durchhalten. Und tatsächlich sich immer wieder überlegen, wofür man das macht. Also ich habe das Studium nur durchgehalten, weil ich wusste, dass ich Anwältin werden will und will ich das unbedingt. Und nicht, weil ich jetzt den Großteil des Studiums besonders interessant gefunden hätte. Ich habe aber auch während meines Studiums die ganze Zeit schon Rechtspolitik gemacht. Ich glaube auch, dass es wichtig ist, sich für die Ungerechtigkeit dieser Welt auch zu interessieren und aktiv zu werden. Sei das jetzt bei geschlechtsspezifischer Gewalt oder bei anderen Themen. Wenn ich heute studieren würde, würde ich wahrscheinlich irgendwie versuchen, erst einmal in die Seenotrettung zu gehen, also auch was in Richtung Asylpolitik zu machen. Jura ist eigentlich nichts anderes als ein Handwerkszeug, es ist ja keine Geisteswissenschaft. Und ich glaube, dass es, wenn man sich mit diesen Themen auseinandersetzt, Sinn macht, im Studium dieses Handwerkszeug zu lernen.


Rechtverblüffend: Wie waren Sie rechtspolitisch aktiv während Ihres Studiums?


Christina Clemm: Ich war damals im AKJ (Arbeitskreis kritischer Juristinnen), wir haben damals dann den BAKJ also bundesweit gegründet. Parallel war ich auch in einer Frauengruppe gegen den § 218 StGB. Das kann man immer noch machen, es hat sich ja nicht gebessert. Und habe viel zur Reproduktionstechnik und zu politischen Verfahren gemacht und dann haben wir damals einen Unistreik organisiert. Viel Politik, wenig Studium und trotzdem ist es mir irgendwie gelungen.

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