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Die Nachwehen der versuchten Gleichstellung von Regenbogenfamilien

Interview mit der Initiatorin von Nodoption: Christina Klitzsch-Eulenburg


Von Luisa Tregner



Im Oktober 2017 wurde gleichgeschlechtlichen Paaren mit der sogenannten „Ehe für alle“ mehr Rechte zugesprochen – jedoch ist es ihnen immer noch nicht gleichgestellt möglich, eine Familie zu gründen.

Schon damals prophezeiten Jurist*innen, dass die „Ehe für alle“ eine Welle von notwendigen, rechtlichen Änderungen nach sich ziehen werde und müsse. Schließlich ist das Familienrecht bis heute noch von einem heteronormativen Gesellschaftsbild geprägt.

So stehen weibliche, verheiratete Paare mit Kinderwunsch vor folgendem Problem: Wenn eine Partnerin ein Kind gebärt, beispielsweise aufgrund einer Samenspende), muss die andere ihr eigenes Kind adoptieren, um rechtlich als Mutter zu gelten.

Dahingegen gelten Männer, die mit der Mutter verheiratet sind, nach § 1592 Nr. 1 BGB automatisch als Väter – unabhängig davon, ob sie nun des Kindes biologischer Erzeuger sind oder nicht.


Das scheint vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 I GG) und dem Elternrecht (Art. 6 II GG) nicht nur ungerecht, sondern auch nicht verfassungsgemäß.


Aufgrund dessen gibt es aktuell einige Bewegungen mit dem Ziel, eine Änderung des Abstammungsrechts zu bewirken.

So haben schon mehrere queere Familien bei Familiengerichten nach § 169 FamFG die Feststellung beantragt, dass zwischen dem Kind und dem zweiten Elternteil ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis besteht.

Zwei dieser Fälle wurden letztens vom OLG Celle und KG Berlin zur verfassungsrechtlichen Überprüfung des

§ 1592 BGB an das Bundesverfassungs-gericht weitergeleitet.




Eine wichtige Organisation, die mit den betroffenen Paaren vor Gericht um deren Elternschaft kämpft, ist Nodoption. Die Initiatorin ist Christina Klitzsch-Eulenburg, die zusammen mit der Rechtsanwältin Lucy Chebout eine strategische Prozessführung zur Durchsetzung ihrer Ziele anbietet.


Rechtverblüffend: Guten Tag Christina Klitzsch-Eulenburg, Sie sind Juristin und Initiatorin der Organisation Nodoption. Wie kam es zur Gründung von Nodoption?


Christina Klitzsch-Eulenburg: Wir bekamen im Mai 2020 unseren Sohn. Meine Frau hat ihn zur Welt gebracht und wurde so rechtlich Elternteil unseres Sohnes (§ 1591 BGB). Ich dagegen wurde mit seiner Geburt rechtlich nichts für ihn. Hätte ich den Geschlechtseintrag "männlich", wäre ich automatisch auch rechtlicher Elternteil geworden, egal, ob ich biologisch mit ihm verwandt bin oder nicht. Da ich aber den Geschlechtseintrag "weiblich" habe, gibt es für mich rechtlich keine Grundlage, ab Geburt Elternteil zu werden. Ich hätte ihn höchstens adoptieren können – als wäre er das Kind einer anderen abgebenden Familie – um nachträglich Elternteil zu werden.


Das ist ersichtlich nicht der angemessene Weg und daher wollten wir als Familie die rechtliche Eltern‑Kind-Beziehung über den gerichtlichen Weg feststellen lassen. Wir wollten diesen Zustand so auch für zukünftige Kinder, vielleicht auch unsere eigenen, ändern. Deshalb wandten wir uns an die wunderbare Rechtsanwältin Lucy Chebout. Um noch mehr erreichen zu können, trat ich außerdem deutschlandweit mit diversen Organisationen in Kontakt und besuchte LGBTIQ*-Veranstaltungen, um so noch mehr Familien zu finden, die mit uns den gerichtlichen Weg einschlagen würden. Das hat sehr gut funktioniert und so konnten wir bereits einige Wochen später mit den ersten gerichtlichen Verfahren gemeinsam starten und wurden unter anderem von großartigen Organisationen, wie dem Regenbogenfamilienzentrum in Berlin-Schöneberg, All Out und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt.


Rechtverblüffend: Wie steht es um Ihr eigenes gerichtliches Verfahren, welches Sie zusammen mit Ihrer Frau führen?


Christina Klitzsch-Eulenburg: Aktuell ist das Verfahren durch die Richterin vor dem Hintergrund des Normenkontrollverfahrens des Kammergerichts Berlin ausgesetzt worden. Hiergegen haben wir sofortige Beschwerde eingelegt.


Rechtverblüffend: Haben Sie sich für ein gleichzeitiges Adoptionsverfahren entschieden? Schließlich droht bei erfolgreicher Adoption die Einstellung des Verfahrens.


Christina Klitzsch-Eulenburg: Nein, wir führen kein Adoptionsverfahren durch. Es würde im Wege einer Umstellung auf eine Feststellung schon eine Möglichkeit der Weiterführung des Verfahrens geben, aber das ist für uns gar nicht der Punkt, ein Adoptionsverfahren nicht durchzuführen. Wir führen deshalb kein Adoptionsverfahren durch, weil es kein Kind gibt, das wir adoptieren müssen. Unser Sohn ist zur Welt gekommen, weil wir beide entschieden haben, dass es ihn geben soll. Er ist in unsere Beziehung, konkret unsere Ehe hineingeboren und wird von uns beiden großgezogen. Es gibt keinen abgebenden oder sonst einen anderen Elternteil. Ich bin seine Mutter seit seiner Geburt. Das muss auch rechtlich so sein und mit einer Adoption kann ich das gar nicht erreichen. Daher also keine Adoption. Im Grunde also ganz einfach.


Rechtverblüffend: Wie wirkt sich das Gerichtsverfahren auf Ihr persönliches, familiäres Wohlbefinden und derer der anderen betroffenen Familien aus?


Christina Klitzsch-Eulenburg: Das Gerichtsverfahren selbst belastet uns nicht durchgängig, weil wir uns darauf eingestellt haben, kämpfen zu müssen. Da das Verfahren von unserer Rechtsanwältin geführt wird, spielt es in unserem Alltag in der Regel keine große Rolle. Dass allerdings der Erörterungstermin in unserer Sache bei Einreichung unseres Antrags im August des Vorjahres erst für den 01.04.2021 angesetzt wurde, dieser dann weitere Monate nach hinten verschoben und schließlich das Verfahren dann auch noch ohne jede Möglichkeit zur Stellungname ausgesetzt wurde, ist für uns eine Frechheit und ein weiterer Schlag ins Gesicht. Wir als Familie sind allerdings so stark, dass uns das zwar wütend macht, aber unser Zusammenhalt ist so gut, dass wir das aushalten können.

Allerdings fließt extrem viel meiner Zeit in das Voranbringen der Initiative Nodoption, die für die Familie fehlt. Wieder eine Hürde mehr, die LGBTIQ*-Menschen nehmen müssen, wo andere einfach einen Sprint machen können. Das hinterlässt Spuren in unserer Einstellung der Gesellschaft gegenüber. Den anderen Familien geht es meines Wissens nach ähnlich. Es gibt Phasen, in denen die Situation als belastend empfunden wird und Phasen, in denen es sich besser verdrängen lässt. Sie haben sich auf einen Kampf eingestellt und sehen das Adoptionsverfahren als etwas an, dass sie noch stärker belasten würde oder belastet.


Rechtverblüffend: Worin besteht Ihre strategische Prozessführung genau?


Christina Klitzsch-Eulenburg: Zur strategischen Prozessführung ist in erster Linie unsere Rechtsanwältin Chebout die Ansprechperson, da sie die meisten der Nodoption-Verfahren vertritt. Vereinfacht gesagt bilden unsere Verfahren eine gewisse Unterschiedlichkeit an Konstellationen ab. Die wesentlichen Gesichtspunkte in der Vorgehensweise sind gemeinsam mit anderen fachkundigen Jurist*innen erörtert und so bestmöglich durchdacht. Die Verfahren sollen entweder bis zum Bundesverfassungsgericht gebracht werden oder es soll bereits im Instanzenzug erreicht werden, dass Kinder aus queeren Familien rechtlich genauso gut abgesichert werden, wie die anderer Familien. Hierbei wird insbesondere darauf geachtet, keine entgegenstehende Rechtsprechung zu erzeugen, die "stehengelassen" wird, wie das leider bereits in einem Fall, der vom BGH entschieden wurde, gewesen ist. Wir wollen unterschiedliche Familienkonstellationen deshalb vor das Bundesverfassungsgericht bringen, weil es notwendig ist, das Abstammungsrecht insgesamt zu reformieren und nicht bloß für einige LGBTIQ*-Konstellationen oder gar nur eine. Um die Verfahren gut betreuen zu können, haben wir nicht versucht, eine große Masse an Familien zu Gerichtsverfahren zu animieren, sondern eher die unterschiedlichen Konstellationen abzubilden und die Fälle, die bereits laufen, möglichst gut anwaltlich betreuen zu lassen.

Gleichzeitig wollen wir so auch den Gesetzgeber auf die Verfassungswidrigkeit des Abstammungsrechts erneut und mit erhöhtem Druck aufmerksam machen und erwarten von ihm gleichfalls, dass er seiner Aufgabe, nämlich verfassungskonforme Gesetze zu schaffen, selbst nachkommt.


Rechtverblüffend: Ist die höchstrichterliche BGH-Entscheidung aus dem Jahre 2018 für Sie etwas entmutigend? Dieser entschied, dass § 1592 Nr. 1 BGB nicht analog auf eine Ehe zweier Frauen anwendbar ist. Damit ist dies doch bei einer möglichen rechtlichen Anerkennung im Instanzenzug zu berücksichtigen?


Christina Klitzsch-Eulenburg: Die Rechtsprechung des BGH ist durch die Beschlüsse des OLG Celle und des Kammergerichts Berlin vom März diesen Jahres im Grunde überholt, da beide Gerichte der Überzeugung sind, dass das Abstammungsrecht verfassungswidrig ist. Hierbei wurden außerdem auch andere Gesichtspunkte beleuchtet als in dem Verfahren des BGH. Also im Gegenteil: Es erscheint mir überhaupt nicht entmutigend. Ob dies nun über eine analoge Anwendung läuft oder die Vorschriften aufgrund ihrer Verfassungswidrigkeit neu zu fassen sind, ist mir persönlich nicht besonders wichtig, solange es bedeutet, dass unsere Kinder und unsere Familien am Ende genauso abgesichert sind, wie andere auch.


Rechtverblüffend: Was erhoffen Sie sich vom Bundesverfassungsgericht?


Christina Klitzsch-Eulenburg: Wir erwarten vom Bundesverfassungsgericht, dass es der Auffassung des OLG Celle und des KG Berlin folgt, das Abstammungsrecht für verfassungswidrig erklärt und für eine Neuregelung sorgt, damit endlich alle Kinder und Familien gleich abgesichert sind.


Rechtverblüffend: Im Bundestag scheiterte im Februar 2020 ein Gesetzesentwurf zur Reform des Abstammungsrechts der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. Erst kürzlich fand mit dem erneuten Ziel der Reformierung des Abstammungsrechts der sogenannte „runde Tisch“ organisiert von der Bundestagsabgeordneten Ulle Schauws statt, an welchem Nodoption und unterschiedliche Fraktionsmitglieder der Grünen, SPD, Linken und FDP teilnahmen. Ein bittender Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Hoffnungen auf eine Reform des Abstammungsrechts in der noch laufenden Legislaturperiode blieben scheinbar erfolglos.

Wird dennoch ein neuer Gesetzesentwurf eingeleitet? Könnte dieser in der kommenden, neuen Legislaturperiode – Jahre nach dem letzten Versuch – erfolgversprechender sein?


Christina Klitzsch-Eulenburg: Zu den Gesetzesentwürfen, die gefühlt ständig eingereicht und abgelehnt werden und von wem und mit welchem Inhalt, möchte ich wirklich nichts sagen. Die Beantwortung solcher Fragen überlasse ich den damit beschäftigten Politiker*innen. Unter dem Strich handelt es sich aus meiner Sicht um ein komplettes Versagen der Gesetzgebung. Erneut ist es so, dass LGBTIQ*-Personen sich ihr Recht selbst erkämpfen müssen. Wir werden in Fragen rechtlicher Gleichstellung immer im Stich gelassen und die Politik nimmt ihre Aufgabe einfach nicht wahr, ohne dass es Konsequenzen für sie, wohl aber für uns hat. Würde ich mich einfach weigern, meinen Job zu machen, hätte ich ziemlich schnell keinen mehr. Das ist in der Politik anders.


Rechtverblüffend: Der Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sah vor, dass unter anderem § 1591 BGB geändert werden sollte. Dieser definiert bisher die Mutterschaft als ausschließlich durch Geburt des Kindes begründet. Ähnlich des § 1592 BGB zur Vaterschaft, sollte es mit der Änderung auch möglich sein, dass Mutterschaft durch Verheiratet-Sein mit der gebärenden Mutter vorliegt.

Schließt diese Konzentration der Änderungsbemühungen auf die Mutterschaft nicht andere Personen der LGBTIQ*-Community weiterhin aus? So etwa Nichtbinäre Personen (Anm.: Personen, die sich weder als „weiblich“ noch als „männlich“ identifizieren), die grundsätzlich vor dem gleichen Problem stehen könnten, dass sie aktuell weder als Mutter noch als Vater im Sinne von § 1591 oder § 1592 BGB gelten?


Christina Klitzsch-Eulenburg: Ja. Dies ist im Übrigen deswegen auch nicht unsere Vorstellung einer Gesetzesänderung.


Rechtverblüffend: Glauben Sie, dass unsere Gesellschaft für eine solche, geschlechtsunabhängige Elternschaft noch nicht bereit ist?


Christina Klitzsch-Eulenburg: Unsere Gesellschaft weiß aus meiner Sicht über die Problematik gar nicht Bescheid. Meine Wahrnehmung ist eher, dass die meisten Menschen von vollkommen falschen Tatsachen ausgehen, nämlich z.B., dass spätestens seit der Einführung der sog. „Ehe für alle“ für queere Familien alle Rechte genauso gelten wie für andere Familien. Hätte sich ja auch so denken lassen, war dann aber nicht so. Ich glaube daher, dass es nicht an der Gesellschaft liegt, sondern an Personen in der Politik, die ihre ideologischen Vorstellungen verteidigen wollen und ihre Machtstellung, die sie über uns und unsere Kinder haben, dafür missbrauchen. Einfach weil sie können.


Rechtverblüffend: Wie bewerten Sie, dass durch die ursprünglich vorgesehenen Änderungen des § 1591 BGB sowie weiterer Normen der seit langer Zeit geltende Grundsatz gebrochen würde, dass die Mutterschaft in jedem Fall sicher (nur) durch Geburt vorliegt und im Gegensatz zur Vaterschaft nicht angefochten werden kann? Könnte dies nicht sogleich die Möglichkeit einer Leihmutterschaft eröffnen, welche bisher in Deutschland verboten ist und häufig kritisiert wird?


Christina Klitzsch-Eulenburg: Die Diskussion um Leihmutterschaft ist ein wichtiges Thema, das allerdings – zumindest bis hierhin – nicht gerade der Kern des „Einsatzgebietes“ von Nodoption ist. Auch ist es nicht unsere Aufgabe, konkrete Gesetzestexte auszuformulieren. Das vorangestellt kann ich sagen, dass unsere Vorstellung eher ist, den

§ 1591 BGB auch für Personen mit einem anderen Geschlechtseintrag als den weiblichen zu öffnen, damit sich dort auch Trans- und Interpersonen wiederfinden.

Zusätzlich soll der § 1592 BGB erweitert werden, damit nicht ausschließlich Personen mit dem Geschlechtseintrag männlich die zweite Elternstelle ab Geburt besetzen können. Hierbei sehe ich das von Ihnen genannte Problem nicht. (Anm.: Denn nur der § 1592 BGB zur Vaterschaft ist gem. § 1600 ff. BGB anfechtbar.) Außerdem wäre es dann noch wichtig, passende Regelungen für Mehrelternfamilien zu finden. Es könnte schließlich auch mehr als nur zwei Elternstellen geben, da das die Realität in diesen Familien ist.


Rechtverblüffend: Stimmt, dies könnte eine unproblematische Lösung darstellen.

Vielen Dank für das Interview. Wir wünschen Ihnen, Nodoption und den betroffenen Eltern viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ziele!


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