Digitale Gefahr für eine demokratische Gesellschaft
Hetze und Diskriminierung im Social Web nehmen zu und rücken immer mehr in den Fokus
der heutigen Gesellschaft. Dies ist nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass sich ein beachtlicher Teil unseres Lebens vermehrt im Internet abspielt. Höchste Zeit also, dass wir eines der charakteristischen Probleme unseres digitalen Zeitalters genauer unter die Lupe nehmen: Hate Speech.
Von Leonie Zwink

Für den Umstand, dass Hetze, Hass und Diskriminierung im Internet immer mehr Verbreitung finden, hat sich auch im deutschsprachigen Gebrauch der Begriff Hate Speech durchgesetzt. Das Phänomen Hate Speech bringt für unsere Gesellschaft nicht unerhebliche Gefahren mit sich. Werden Menschen abgewertet, angegriffen oder wird gegen sie zu Hass oder Gewalt
aufgerufen, spricht man von Hate Speech. Häufig handelt es sich um rassistische, antisemitische oder sexistische Äußerungen bzw. Kommentare, die bestimmte Personen oder Personengruppe zum Zentrum ihres Angriffsmachen. Damit ist Hate Speech (englisch für „Hassrede“) ein Oberbegriff für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit oder Volksverhetzung im Netz.
Betroffenheit vieler Lebensbereiche
Von Hate Speech können diverse Personen(-gruppen) betroffen sein. Beispielhaft sei hier die
Diskriminierung von Menschen aufgrund der Abstammung, des Geschlechts, der
geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung erwähnt. Zu den häufigsten Fällen von Hate Speech gehört zudem die Diskriminierung von Juden und Muslimen. Durch ihre Form der Äußerung, greift Hate Speech jene Macht- und Diskriminierungsverhältnisse auf, die in unserer Gesellschaft weit verbreitet sind. Betroffene Menschen erfahren hierdurch Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Sexismus, Homo- und Transphobie sowie Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus. Aber auch unbekanntere Formen von Hate Speech, wie beispielweise Vorurteile aufgrund der sozialen Herkunft oder Behindertenfeindlichkeit führen zu Problemen wie Klassismus oder Ableismus.
Hate Speech verfolgt immer dasselbe Muster bzw. dieselbe Aussagestruktur. Sie erfolgt
beispielsweise durch die bewusste Verbreitung uninformierter oder falscher Aussagen, die
rassistische Stereotype bedienen, Verallgemeinerungen, Verschwörungstheorien,
herabwürdigende und verunglimpfende Begriffe (z.B. Kanake) oder die Befürwortung von
oder Aufruf zu Gewalttaten gegen Flüchtlinge oder nicht Herkunftsdeutsche (eine
beispielhafte Zusammenstellung von Hate-Speech-Mustern kann man hier nachlesen).
In unter anderem diesen Formen tragen Hassbotschaften dazu bei, dass ein gesellschaftliches Klima entsteht, welches beispielsweise rechtsextremen und rassistischen Gruppierungen das Gefühl gibt im Sinne einer schweigenden Mehrheit zu handeln.
Auswirkungen auf das analoge Leben
Hassrede findet nicht nur im digitalen, sondern auch im analogen Leben statt. Beide Formen
hängen denknotwendig miteinander zusammen, indem Hassrede im Netz reale Macht- und
Diskriminierungsstrukturen aufgreift und in soziale Netzwerke überträgt. Die Problematik bei
Hate Speech liegt insbesondere darin, dass Meinungen, die im realen Leben meist nur von
Minderheiten vertreten werden, durch das Internet und dessen Reichweite einen breiten
Schauplatz finden. Durch die permanente Sichtbarkeit von Hassbotschaften, die im Internet
gewährleistet wird, wird der Anschein einer breiten Bewegung geweckt. Dies kann wiederum
dazu führen, dass entsprechenden Gewalt- und Straftaten, wie beispielsweise
rechtsextremistischen Taten und Gruppierungen, im analogen Leben Auftrieb gegeben wird.
Oft können im Netz auftretende menschenverachtende Kommentare zu einer Kette von sich
verstärkenden Hassbotschaften führen, wodurch ein Klima entsteht, in dem Diskriminierung
und Gewalt gegen bestimmte Personen oder Personengruppen legitim erscheinen. Gehässige Einträge oder Kommentare verzerren das Meinungsbild im Internet und polarisieren, was zur Folge hat, dass Hassbotschaften in Online-Netzwerken häufig den Nährboden für rechtsextremen Terror bereiten.
Hate Speech und Meinungsfreiheit
Der Grund, warum derartige Äußerungen nicht pauschal verboten werden können, liegt darin, dass jeder aufgrund der in Art. 5 I GG verankerten Meinungsfreiheit, grundsätzlich sagen und äußern darf, was er meint. Da die Meinungsfreiheit verfassungsrechtlichen Schutz genießt, kann diese nur in engen Grenzen eingeschränkt werden. Berührt eine Äußerung die
Menschenwürde (Art. 1 I GG) oder verletzt sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines
Menschen (Art. 2 I GG), so sind darin die Grenzen der Meinungsfreiheit zu sehen.
Das Problem zeigt sich darin, dass sich entsprechende Äußerungen oft in einem sogenannten „Graubereich“ befinden und zwischen dem Recht zur Meinungsäußerung und der Verwirklichung eines Straftatbestandes (z.B. §§ 185, 187 oder 130 StGB) stehen, mit der
Folge, dass derartige Kommentare nicht pauschal als Hate Speech eingestuft und in der Folge verboten bzw. bestraft werden können. Ob im konkreten Fall eine straflose oder strafbare Meinungsäußerung vorliegt, wird immer bezogen auf den jeweiligen Fall zu bestimmen sein.
Der Bundestag hat im Zuge der Problematik im Juni dieses Jahres ein neues Gesetz gegen
Rechtsextremismus, Hasskriminalität und Antisemitismus beschlossen, welches darauf abzielt
auch Vorfälle im Netz, wie Beiträge in sozialen Netzwerken, strafrechtlich zu verfolgen. Der
Beschluss des Gesetzes erfolgte unter anderem als Reaktion auf die rechtsextremistischen
Gewalt- und Straftaten in Kassel, Hanau und Halle (Amnesty Journal 06/2020).
Die Notwendigkeit eines entsprechenden Gesetzespakets ergibt sich auch aus dem Umstand, dass im Netz und vor allem in den sozialen Medien eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten ist.
Personen äußern sich immer häufiger in einer Weise, die gegen das Strafrecht verstößt und sich durch stark aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten auszeichnet. Dies hat zur Folge, dass nicht nur die Menschenwürde und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen(-gruppen), sondern auch die politische Diskussion innerhalb unserer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft verletzt wird.
Das Social Web schafft dadurch ein Umfeld, in welchem es aufgrund einer gesunkenen Hemmschwelle, beispielsweise mangels eines direkten Gegenübers, zu immer mehr öffentlichen respektlosen und herabwürdigen Inhalten kommt. Dies führt schon jetzt dazu, dass bestimmte Meinungen aus Angst vor solchen Reaktionen und Kommentaren nicht mehr geäußert werden. Im schlimmsten Fall kann die Konsequenz sein, dass sich Menschen aus dem politischen Diskurs zurückziehen, wodurch der freie Meinungsaustausch im Internet gefährdet wird.
Genau dieses Recht jedoch, seine Meinung frei und unbeeinflusst zu äußern - ohne dabei die Rechte und Würde anderer Menschen zu verletzen - ist ein Grundrecht unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, welche es in der Folge zu verteidigen gilt.