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Diversität dem deutschen Volke

Artikel 20 Abs. 2 unseres Grundgesetzes erklärt den Leitgedanken der deutschen Demokratie wie folgt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Doch wer ist das Volk? Wie kann es sein, dass 9,9 Millionen Menschen in Deutschland von dieser Definition des Volkes ausgeschlossen werden? Und was bedeutet es, wahlberechtigt zu sein?


von Nele Aulbert


© Raban Sidon


Wir treffen Camilo im Rahmen eines Interviews zum Thema „Migration in Lateinamerika“. Er kommt aus Kolumbien, ist 27 Jahre alt und lebt seit über zehn Jahren in Deutschland. Der Grund seiner Migration: Bessere Voraussetzungen für ein Studium. Mittlerweile ist er kurz vor dem Abschluss seines Masters in Berlin, im Alltag spricht er schon seit vielen Jahren Deutsch, er hat einen festen Freundes- und Bekanntenkreis, informiert sich über Politik und sieht seine Zukunft in Deutschland. Doch sein Problem ist: Diese Zukunft kann er nicht aktiv mitgestalten.

Keine Wahlberechtigung für Camilo

Camilo darf nicht an direkten demokratischen Prozessen teilnehmen. Das heißt, er darf nicht wählen gehen. „Es ist schon ein merkwürdiges Gefühl, an dieser Gesellschaft teilzunehmen, aber nicht an der Gestaltung unserer Zukunft,“ erzählt er. Natürlich gäbe es auch andere Möglichkeiten, seine Meinung auszudrücken, aber das Wahlrecht sei nun mal einer der wichtigsten Bestandteile unserer Demokratie.

Camilo ist einer von 9,9 Millionen Menschen, die ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland leben. Sie arbeiten, zahlen Steuern, nehmen aktiv an der Gesellschaft teil, aber werden doch von dem wichtigsten gesellschaftlichen Prozess ausgeschlossen. Denn laut des Bundesinnenministeriums setzt das Wahlrecht die Eigenschaft, Deutsche*r zu sein, voraus. Das heißt, nur wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, darf wählen. Dementsprechend wird das in Artikel 20 des Grundgesetzes angesprochene Volk als „deutsches“ Volk interpretiert.

Dies wurde 1990 vom Bundesverfassungsgericht offiziell entschieden. Ein Jahr zuvor hatte Schleswig-Holstein das Kommunalwahlrecht für Ausländer eingeführt. Das Land Hamburg zog wenig später nach. In Folge einer langen politischen Debatte entschied das Bundesverfassungsgericht gegen die politischen Reformationen der Bundesländer.

Eine festgefahrene Debatte

1992 ermöglichte Deutschland, mithilfe des Europa-Artikels zur Änderung des Grundgesetzes, Staatsbürger*innen der Europäischen Union, an Wahlen auf kommunaler Ebene teilzunehmen.

Weitere Anträge zu Änderung der Gesetze zugunsten der ausländischen Bevölkerung werden jedoch immer wieder mit dem gleichen Argument abgelehnt: Eine Erweiterung des Wahlrechtes berühre die Grundsätze unseres Grundgesetzes.

Ist Deutschland stehengeblieben?

Wie zeitgemäß ist dieses Verhalten, in einem Land mit 81,6 Millionen Einwohner*innen, in dem 20,8 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund leben?

Stellen wir uns diese Frage im globalen Kontext, hinkt Deutschland ganz klar hinterher. Alleine in der EU dürfen Drittstaatsangehörige in 15 von 27 Ländern an den Kommunalwahlen teilnehmen. In Neuseeland ist das Wahlrecht überhaupt nicht an die Staatsbürgerschaft geknüpft – auch Nicht-Staatsbürger*innen können auf nationaler Ebene wählen, vorausgesetzt sie haben eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis und leben seit mindestens zwei Jahren in Neuseeland.

Die Vermeidung der doppelten Staatsbürgerschaft

Nun stellt sich die Frage: wofür die Mühe der Debatte? Wer wählen möchte, soll eine deutsche Staatsbürgerschaft beantragen! Doch in Deutschland herrscht das Prinzip der möglichen Vermeidung der doppelten Staatsbürgerschaft. Das hieße für viele, sie müssten ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben und damit auf bestimmte Rechte in ihrem Herkunftsland verzichten. Hier herrscht also nicht nur ein Konflikt mit Herkunft und Identifikation, sondern auch mit Rechten und Pflichten.

Zum anderen sind für eine deutsche Staatsbürgerschaft bestimmte Auflagen zu erfüllen. Camilo erzählt: „Ich denke darüber nach, vielleicht irgendwann die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Zurzeit ist das aber noch nicht möglich. Ich erfülle zwar die Auflage der Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren und auch die sprachlichen Kenntnisse habe ich, aber es spielt auch eine finanzielle Komponente mit hinein. Der deutsche Staat will sichergehen, dass ich mich selber finanziell absichern kann, ich muss einen Mindestbetrag verdienen. Deutschland handelt in diesem Verfahren ja nicht aus reiner Nächstenliebe, sondern auch aus wirtschaftlichem Interesse.“ Das Aufgeben einer nationalen Identität ist eine emotionale Herausforderung. Vonseiten der Behörde müssen Auflagen erfüllt werden.

Wahlbeteiligung als Integration

Für Länder wie Spanien, Schweden oder Ungarn ist die Möglichkeit der Wahlbeteiligung ein wichtiger Bestandteil des Integrationsprozesses. Ein berechtigtes Argument. Oft wird im Volksmunde kritisiert, dass sich Migrant*innen zu passiv in Deutschland verhalten würden. Doch das ist einfach gesagt, wenn einem die Aktivität der demokratischen Beteiligung verwehrt wird.

Während circa 4,3 Millionen im Ausland lebende Deutsche das Recht zur Wahlbeteiligung haben, obwohl sie zurzeit nicht aktiv an der Gesellschaft teilnehmen, bleibt die Möglichkeit einem Großteil unserer Gesellschaft verwehrt. Dass Partizipation und Integration Hand in Hand gehen ist ein Argument, das durchaus nachvollziehbar ist. Durch die Möglichkeit der Partizipation wird Verantwortung übertragen, Verantwortung für die gemeinsame Zukunft. Sie bedeutet Zusammenarbeit und ein gemeinsames Ziel. Das Ziel einer Demokratie, in der sich alle Bürger*innen wohlfühlen.

Das „Eigene“ und das „Andere“

In einem Gespräch mit dem Journalisten und Podcaster Frank Joung gab dieser ein sehr bildhaftes Beispiel von der Vorstellung, dass Integration nur durch die Initiative der Migrant*innen kommt: „Es ist wie, wenn jemand Neues auf eine Party kommt, auf der sich alle kennen. Alle stehen die ganze Zeit in ihren festen Freundesgrüppchen zusammen und werfen dem Neuzugang am Ende der Party vor, sich nicht integriert zu haben. Niemand hat ihm ein Getränk angeboten oder ihn willkommen geheißen.“ Anstatt durch die Erweiterung des Wahlrechtes die vielen Vorteile der Vielzahl von Ideen und Vorstellungen zu sehen, wird die Diversität als gefährlich angesehen. Durch die wahrgenommene Machtabgabe entsteht die Angst, was mit dieser Verantwortung angestellt wird. Immer noch wird vor allem „das Andere“ gesehen, nicht „das Gemeinsame“. Dies ist auch ein wissenschaftliches Phänomen.

Die Kulturwissenschaftlerin Nina Glick Schiller bezeichnet dies als „methodologischen Nationalismus“. Der Nationalstaat gelte als normativer Referenzrahmen. Jenseits der Nationalgrenzen werden Menschen als „Andere“ definiert. Aber wieso in Andere und Eigene unterscheiden, wenn man gemeinsam divers sein kann? Vielleicht ist es in Deutschland eine Frage von Empathie seinen Mitbürger*innen gegenüber, vielleicht ist es eine Frage des Mutes, lang bestehende Gesetze und Vorstellungen zu verändern. Gesetzesänderungen sind Reaktionen auf entstandene Situationen und es ist höchste Zeit zu reagieren. Auf die Frage, was für ihn Gerechtigkeit bedeutet, antwortet Camilo: „Für mich bedeutet Gerechtigkeit, die Freiheit zu haben, meine Meinung zu teilen und gehört zu werden.“

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