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Jetzt integrier‘ mir doch mal den Bachelor!

Das Staatsexamen: der Endgegner für Jura-Studierende. Viele fallen durch und stehen danach vor dem Nichts. Es gibt einen Weg, um diesem Sturz Einhalt zu gewähren. Doch die wenigsten Unis sind dazu bereit.


Von Valentin Konstant

© Marla Kästle / @marlstabea

Dass das Jurastudium anstrengend ist, viel Disziplin und Durchhaltevermögen erfordert, zeigt sich schon daran, dass es immer noch Professoren gibt, die in Einführungsveranstaltungen Sprüche von sich geben, wie „Entweder Sie brennen für Jura oder es verbrennt Sie.“ oder „Schauen Sie nach links, schauen Sie nach rechts. Wenn Sie am Ende des Studiums noch hier sind, sind es Ihre beiden Nachbarn nicht.“ Solche Aussagen erzeugen in einem vollgepackten Studium noch größeren Druck. Deshalb fordern viele juristische Fachschaften seit Jahren einen integrierten Bachelor vor dem Staatsexamen, mit dem die juristischen Prüfungsleistungen, die bis dahin erbracht worden sind, mehr als eine Randnotiz Wert wären. Diese Forderung haben die rechtswissenschaftlichen Fachschaften Bayerns vor kurzem in einem offenen Brief erneuert. Daraufhin kam das Thema auch in der Süddeutschen Zeitung zur Sprache.


Was braucht es für den Bachelor?

Die Voraussetzungen, dass eine Universität einen (neuen) Bachelor anbieten darf, sind klar durch die Bologna-Erklärung von 1999, welche den sogenannten Bologna-Prozess eingeläutet hat, und die Ergänzungen der deutschen Hochschulkonferenz geregelt. Danach müssen zum Erwerb des Bachelorabschlusses Leistungen im Wert von 180-240 Lernpunkten („ECTS“) erworben werden. Ein ECTS entspricht hierbei einer Arbeitszeit von 30 Stunden inklusive Vorlesungs-, Vor- & Nachbereitungszeit.

Die Humboldt Universität zu Berlin hat einen solchen integrierten Bachelor im Fach Rechtswissenschaften zum 01.10.2020 eingeführt und verleiht diesen auf Antrag, wenn 180 Leistungspunkte erbracht worden sind. Auch die FU Berlin, die Universität Potsdam oder die Europa-Universität Frankfurt haben den Bachelor bereits fest im Programm. Die Universitäten Hamburg und Leipzig planen die Einführung.


Was bringt der Bachelor of Laws?

Doch warum macht es Sinn, einen solchen integrierten Bachelor einzuführen? Nicht nur der von außen erzeugte Druck durch Äußerungen von Professoren oder anderen Studierenden ist im Jurastudium groß, auch die Stofffülle, die durch dichter werdende Rechtsprechung größer wird, erscheint besonders am Anfang und noch einmal mehr vor dem Examen einfach überwältigend. Auch wenn bei diesem Thema schon ein Änderungswille im Zuge von Corona erkennbar ist.

Gerade die Versagensangst steht bei vielen Studierenden in der so wichtigen Phase vor dem Examen einer konzentrierten und guten Vorbereitung im Weg. Denn diese Angst ist in keiner Weise unbegründet. Wer im Schnitt nach 11,6 Semestern – also etwas weniger als sechs Jahren – das Examen endgültig nicht besteht, steht bei den meisten Universitäten vor dem Nichts. Der höchste Bildungsabschluss ist dann das Abitur. Dieser Druck steht aber nicht alleine: Viele Studierende orientieren sich an dem Ziel der neun Punkte im ersten Staatsexamen. Dass dieses Ziel für viele als unerreichbar gilt, zeigt sich schon daran, dass circa 25 Prozent der zum Examen antretenden dies nicht bestehen und weniger als 50 Prozent derjenigen, die bestanden haben, diese Hürde nehmen.

Diese Drucksituation, die aus langer Studienzeit, Stofffülle, Konkurrenz- und Notendruck sowie der Möglichkeit des endgültigen Scheiterns besteht und daraufhin die einzelnen Examenskandidaten in ihrer Vorbereitung behindert, ist nur natürlich. Ein integrierter Bachelor nimmt Druck und wäre deshalb eine große psychische Erleichterung.


Warum also wird der integrierte Bachelor nicht überall eingeführt bzw. trifft der offene Brief der Bayrischen Landesfachschaften nicht auf offene Ohren?

Das Bayrische Landesjustizministerium behilft sich im Rahmen dieser Thematik damit, den integrierten Bachelor als „Wolkenkuckucksheim-Studiengang“ zu bezeichnen. Abgesehen davon, dass dies eine unglaubliche Ignoranz gegenüber einem ernsthaft vorgebrachten Anliegen darstellt, überzeugt diese „Aussage“ schlichtweg auch in der Sache nicht.

Der integrierte Bachelor dient als Auffangnetz für Studierende, die das Examen endgültig nicht geschafft haben. Er dient eben als psychische Entlastung. Und dass diese „gescheiterten“ Studierenden bis zum Examen eine juristische Ausbildung erhalten haben, die derjenigen von ausländischen Universitäten (USA/GB/Belgien/Finnland/Frankreich, um nur ein paar zu nennen), welche grundsätzlich nur Bachelor- und Masterabschlüsse verleihen, nicht gleichwertig ist, kann keiner ernsthaft behaupten.

Auch ist das Argument des nordrhein-westfälischen Landesjustizministeriums, dass sich aus einem Bachelor of Laws keine relevanten Berufsfelder ergeben, schlicht nicht nachvollziehbar. Studierende, die einen Bachelor of Laws haben, können – trotz Scheiterns am Examen – ihren akademischen Weg im Ausland oder auch in Deutschland mit einem Master of Laws oder einem Master in einem anderen mit den Rechtswissenschaften verwandten Fach fortführen. So könnte auf einen Bachelor of Laws, welcher (mehr als) Grundlagen im öffentlichen Recht, im Strafrecht und im Zivilrecht vermittelt hat, ein weiteres Studium der Betriebswirtschaftslehre, der Politikwissenschaften oder der Verwaltungswissenschaften folgen.


Darüber hinaus stehen auch bereits einem Absolventen des Bachelor of Laws vielfältige Berufschancen offen. Stiftungen, Versicherungen, Banken, Großkanzleien und auch die öffentliche Verwaltung benötigen mit den Grundlagen des Rechts vertraute Personen, die Vertragsprüfungen, Abwicklungen derselben, verwaltungsalltägliche Rechtssachen oder auch eine Due Dilligence ausführen können.


Ein weiterer, sich hieraus ergebender Effekt für die überalternde Justiz wäre außerdem, dass sich auf dem freien Markt ein größerer Konkurrenzkampf auch zwischen den wohl „billigeren“ Bachelorabsolventen im Gegensatz zu den teuren Volljuristen ergäbe. Warum sollte die Privatwirtschaft einen Volljuristen einstellen, der um einiges mehr verdient, wenn die Arbeit genauso gut von einem Bachelor-Juristen erledigt werden kann? Wenn sich ein solcher Konkurrenzkampf auf dem freien Markt ergäbe, wäre auch der Staat im Vergleich als Arbeitgeber wieder attraktiver und der allseits proklamierte Effekt der „Pensionswelle in der Justiz“ würde zumindest zum Teil abgeschwächt.


Letztlich greift auch das Argument nicht, dass die Einführung eines solchen integrierten Bachelors einen ungeheuren Verwaltungsaufwand nach sich ziehen würde. Denn die Einführung eines solchen kann durch einfache Änderung der relevanten Prüfungs- und Studienordnungen geschehen. Auch die Erteilung der Bachelorzeugnisse ist kein großer Aufwand. Und selbst wenn, kann man hier gleich den ersten Bachelor-Juristen für diese Aufgabe einstellen.


Es bleibt also nur zu hoffen, dass die Landesjustizministerien und die Universitäten ihre Blockaden aufgeben, sich nach den Bedürfnissen der Studierenden richten und diesen nicht nur mit abschätzigen Aussagen begegnen.

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