Lösungsansätze zur Verhinderung rechtswidriger Polizeigewalt (4/4)
Kritik an der Institution Polizei zu äußern ist legitim, ohne Frage. Nur der weitaus schwierigere Teil dieser Diskussion ist es, konstruktive Lösungsvorschläge zu liefern. Lösungsvorschläge, die den Betroffenen helfen und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit der Polizei nicht beeinträchtigen.
von Adrienn N. / Veris Advocacy

© Nora Hüttig
Um geeignete Lösungen für große Probleme zu finden, ist es oft sinnvoll das große Problem - rechtswidrige Polizeigewalt - in kleinere Punkte aufzuteilen.
Angefangen mit Polizeipraktiken, von welchen per se ein großes Risiko für Betroffene ausgeht. Ganz vorne dabei ist hier die Fixierung. Eine Person zu fixieren, bringt erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich, die - und das macht das ganze so gefährlich - von außen nur schwer einschätzbar sind. Daher hat das CPT (Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe) vorgeschlagen, diese gänzlich zu verbieten oder zumindest eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, die die Fixierung nur in absoluten Ausnahmefällen gestattet. Stand heute ist nämlich, dass eine Person schon fixiert werden darf, wenn sie nur zu fliehen versucht.
Die nächste Gefahrenquelle für festgenommene Personen ist die Gewahrsamszelle, also der Ort, der eigentlich zur Sicherheit aller Beteiligten beitragen sollte. Dafür müssen die baulichen Vorschriften für diese Zellen regelmäßig überprüft werden.
Auch weitere Schulungen der Polizisten nach Vorbild des Vereinten Königreichs sollten definitiv in Erwägung gezogen werden: Durchgeführt von speziell ausgebildetem Personal, das mit den Ermittlungen gegen die festgenommene Person nichts zu tun hat, um den einzelnen Polizisten nicht mit zu vielen Aufgaben zu überlasten.
Aber nicht nur der Einzelne sollte vor Überlastung geschützt werden, sondern auch die Polizei als Institution darf nicht die Auffangstation aller gesellschaftlicher Probleme sein. Dies gilt vor allem in Anbetracht des Personalmangels, mit dem die Polizei seit Jahren konfrontiert ist. Gerade Einsätze mit psychisch Kranken, Alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Personen könnten regelmäßig sofort an Krankenhäuser oder andere medizinische Facheinrichtungen übergeben werden, da die Polizei nicht die medizinische Ausbildung hat, um hier hilfreich zu sein und dies auch oft die kräftezehrendsten Einsätze sind.
Entscheidend für die Handlungen - vor allem in Bezug auf die Gewaltanwendung - der Polizei, sind jedoch nicht nur äußere Einflüsse wie Überforderung durch schwierige Einsätze, sondern auch innere Einflüsse aus der Polizei selbst, also etwa polizeiliche Leitbilder. Doch die offiziellen polizeilichen Leitbilder erwähnen Gewaltausübung noch nicht einmal ansatzweise, wo doch Polizisten die einzigen sind, die Gewalt rechtmäßig anwenden dürfen und müssen. Durch das Totschweigen der Thematik wird Erkenntnis-, Entwicklungs- und Verbesserungspotential verschenkt - und das bedarf dringend einer Änderung. Zu dieser Änderung gehört auch die Anerkennung, dass die aktuelle Polizeikultur gerade im Hinblick auf den polizistischen Alltag defizitär ist. Indem der Gewalteinsatz im offiziellen Leitbild anerkannt wird, entsteht gleichzeitig eine Akzeptanz eines erheblichen Anteils polizeilicher Aufgabenerfüllung und polizistischen Alltags - und das wäre doch wirklich sehr wünschenswert.
Dies ist ein Gastbeitrag von Veris Advocacy. Veris ist eine fächerübergreifende Studierendeninitiative, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, über neutrale Research-Arbeit, politische Mediation und gesellschaftliche Aufklärung Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu stärken. Ihr erstes Fokusgebiet ist das Thema „Innere Sicherheit und Polizei in Deutschland“. Mehr Infos und eine Mitgliedschaftsbewerbung finden sich unter https://veris.legal/.