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Nicht zweimal wegen derselben Sache - oder doch?

von Elisabeth Tscharke und Emma Bruhn

Illustrationen von Lea Donner




Die 17-jährige Frederike von Möhlmann wurde 1981 vergewaltigt und durch eine Vielzahl von Messerstichen getötet.







Ein Tatverdächtiger wird freigesprochen, weil ihm die Tat aufgrund mangelnder Beweislage nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden konnte.






Neue technische Möglichkeiten ergeben 2012, dass die an der Getöteten gefundene DNA mit der des damals Freigesprochenen übereinstimmen; der restriktive § 362 StPO erlaubt in diesem Fall aber keine Wiederaufnahme des Verfahrens.



Der Vater des Opfers fordert zur Unterzeichnung einer Petition auf – danach soll es möglich sein, das Verfahren wiederaufzunehmen, wenn es neue wissenschaftliche Methoden gibt, Beweisstücke auszuwerten.



Der Bundestag beschließt am 24. Juni einen Gesetzesentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD, der erweiterte Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten bei Verbrechen wegen Mordes und nach dem Völkerstrafgesetzbuch vorsieht, wenn „neue Tatsachen oder Beweise“ vorliegen. Der Entwurf liegt nun beim Bundesrat.



Wenn du Abgeordnete*r im Bundestag gewesen wärst, wie hättest du abgestimmt?











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