Pol*innen im Kampf für sexuelle Selbstbestimmung
Wir schreiben das Jahr 2016: Am 23. September wird im polnischen Parlament (Sejm) die Gesetzesinitiative „Retten wir die Frauen“ abgelehnt. Diese sollte die Abtreibungsrechte in Polen liberalisieren. Polen zählt bis heute zu den Ländern mit den strengsten Abtreibungsrechten der Europäischen Union. Bereits das führte zu den sogenannten „Schwarzen Protesten“, einer spontan organisierten Bürgerbewegung, die nach dem Vorbild der Proteste isländischer Frauen im Jahr 1975 ins Leben gerufen wurde. Frauen und Aktivist*innen wollten dadurch ihr Missfallen an der Entscheidung des Sejms zur weiteren Einschränkung der Selbstbestimmungsrechte der Frauen und Personen mit einer Gebärmutter zeigen. Die Protestierenden schafften es, das Volksbegehren mit dem Namen „Stopp der Abtreibung“ im Jahr 2016 vorerst zu verhindern. Diese wurde von der kontroversen Vereinigung Ordo Iuris und der Vorzeigefigur der Pro Life Bewegung Kaja Godek ins Leben gerufen.
von Aleksandra Ratajczak

Die Proteste glühten im Oktober letzten Jahres wieder auf, als das Tribunal, das polnische Verfassungsgericht, verkündete, dass eine Abtreibung im Falle fötaler Abnormalitäten im Mutterleib verfassungswidrig sei. Diese Entscheidung löste massenweise Proteste in der polnischen Bevölkerung aus, da die schon limitierten Abtreibungsrechte weiter eingeschränkt wurden. Dies führt faktisch zu einem totalen Abtreibungsverbot in dem Land. Zurzeit dürfen in Polen nur Abtreibungen im Falle der Zeugung im illegalen Akt (bsp. Vergewaltigung) und bei der Gefährdung des Lebens der Frau durchgeführt werden. Nach der Verkündigung des Tribunals warnten die rechtskonservativen Vereinigungen wie Ordo Iuris jedoch davor, dass sie alles in ihrer Macht tun werden, um auch diese Möglichkeiten in Polen zu verbieten und somit ein komplettes Abtreibungsverbot durchzusetzen. Polen ist somit auf dem Weg die Schwangerschaft einer Frau vollkommen ohne ihre Zustimmung kontrollieren zu können.
Bereits jetzt ist es in der Praxis fast unmöglich eine Abtreibung in Polen zu bekommen, auch in den Fällen, wo es rechtlich möglich wäre. Das Thema ist so kontrovers in diesem Land, so geächtet von Kirche und regierender Partei, dass Ärzte Angst haben mit diesem Eingriff ihre Lizenz zu verlieren. Viele Frauen müssen deshalb entweder ins Ausland gehen, um an eine Abtreibung zu gelangen, oder Organisationen wie „Women on web“, „Abortion without borders“ oder „Women help women“ kontaktieren, um die Abtreibungspillen zugeschickt zu bekommen, die in anderen Ländern meistens rezeptfrei zugänglich sind. Viele entscheiden sich zudem ins Ausland zu fahren, um eine Abtreibung durchführen zu lassen. Organisationen wie „Ciocia Basia“ (übersetzt Tante Barbara), „Ciocia Czesia“ (Tante Czesia) oder „Ciocia Wienia“ (Tante Wienia) mit jeweils Sitzen in Berlin, Tschechien oder Wien sind Netzwerke von Polen und Polinnen sowie Helfenden, die einer Frau eine Abtreibung im Ausland ermöglichen. Sie bieten ihre Dienste wenn möglich kostenlos an, da sie auf Spenden angewiesen sind, und bieten eine Übernachtungsmöglichkeit sowie einen Übersetzungsdienst an. Aber wie sind die Abtreibungsrechte in anderen Ländern geregelt, und hat die polnische Staatsbürgerin mit Konsequenzen zu rechnen, falls sie zurück nach Polen kommt?
Abtreibungsrechte in anderen Ländern
Wie stehen andere europäische Staaten zum Thema Abtreibung und somit zu der Frage, bis zu welchem Grad eine Frau über ihren Körper frei bestimmen kann? Die Frage der Abtreibung wird in den meisten Staaten gesetzlich geregelt. Die relevanten Punkte sind dabei in der Regel zu welchem Zeitpunkt der Schwangerschaft man abtreiben möchte und unter welchen Umständen die Schwangerschaft entstand. Zudem muss eine Frau für eine Abtreibung in den meisten Ländern selbst bezahlen, was zwischen 350 und 500 Euro kosten kann. Die Länder mit den liberalsten Bestimmungen sind die skandinavischen Staaten und die Niederlande. In den Niederlanden setzt das Gesetz die Frist einer möglichen Abtreibung bis zur 24. Woche an. Frauen müssen jeweils ein Gespräch mit einem Arzt führen und eine fünftägige Bedenkzeit abwarten. Die Kosten werden für alle Niederländerinnen übernommen, Ausländerinnen müssen für den Eingriff hingegen selbst bezahlen.
In Norwegen, Finnland, Schweden, Dänemark und Island variiert die Abtreibungsfrist zwischen 12 und 22 Wochen. Die Abtreibung wird auf Wunsch der Frau durchgeführt und ist für die Bewohnerinnen der Staaten kostenlos. Die Länder mit den strengsten Gesetzen sind Malta, wo eine Abtreibung unter allen Umständen verboten ist, sowie Andorra wo eine Abtreibung nur in Lebensgefahr der Mutter erlaubt ist.
Letztlich gilt auch in anderen Staaten wie Großbritannien die Frist bis zu 24 Wochen, wobei Frauen eine eine Bescheinigung von zwei Ärzt*innen brauchen, die besätigt, dass sie sich über die Methoden und mögliche Nebenwirkungen informiert haben. Zudem ist der Eingriff, wenn durch die NHS (National Health Service) vorgenommen, kostenlos. Normalerweise wird die pharmakologische Abtreibung im Krankenhaus durchgeführt, jedoch kann sie jetzt aufgrund der Pandemie zuhause durchgeführt werden und die Gespräche mit Ärzt*innen können online stattfinden
Europäische Solidarität – Skandinavien will Polinnen Abtreibung kostenlos zur Verfügung stellen
Trotz allem haben sich viele Staaten, wie beispielsweise Schweden, solidarisch mit Polinnen gezeigt und bieten Personen, die eine Abtreibung benötigen, den kostenlosen Dienst in ihrem Land an. Es ist durchaus legal, dass polnische Frauen im Ausland Abtreiben, da die polnische Jurisdiktion nicht über Staatsgrenzen hinaus geht. Bei einer Abtreibung nach dem polnischen Strafgesetz wird nicht die Frau bestraft, die sich für eine Abtreibung entscheidet, sondern die Person, die eine Abtreibung durchführt. Das bedeutet, dass eine schwedische Ärztin oder ein tschechischer Arzt in ihren Ländern von der Regelung nicht betroffen sind. Auch bei Einnahme von Abtreibungspillen wird die Frau nicht bestraft, lediglich die Personen oder Organisationen, die ihr die Pille zur Verfügung gestellt haben. Dies gilt jedoch nicht für Organisationen außerhalb Polens, sodass sich Hilfsorganisationen oftmals im Ausland befinden. Abtreibungen im Ausland sowie die Selbsteinnahme einer Abtreibungspille in Polen, die durch eine ausländische Organisation zur Verfügung gestellt wurde, sind Möglichkeiten polnischen Frauen ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu garantieren. Da bei der letzteren Alternative erfahrungsgemäß polizeiliche Kontrollen und Einschüchterungsversuche gegenüber der Frau durchgeführt werden, entscheiden sich viele für eine Abtreibung im Ausland. Deshalb ist das Angebot Schwedens seitens der Polinnen sehr emotional aufgenommen worden.
Zukunftsperspektiven: Eine europäische Regulierung?
Obwohl das Thema der Abtreibung in Polen höchstwahrscheinlich auch in dem laufenden Art. 7- Verfahren, in welchem die Rechtstaatlichkeit Polens geprüft wird, noch einmal zur Sprache kommt, bleiben Hoffnungen auf eine einheitliche, europäische Regulierung zum Thema Abtreibung eher unrealistisch. Die EU hat keine Gesetzgebungskompetenz zum Thema Abtreibung, dies ist die Kompetenz der Mitgliedstaaten. Bereits im Jahr 2013 wurde erfolglos versucht ein „Grundrecht auf Abtreibung“ in der Union zu etablieren und für eine einheitliche Gesetzgebung in der EU zu sorgen. Trotzdem scheut sich die EU nicht davor, die Verschärfung der Abtreibungsrechte als Rückschlag für Frauenrechte in Polen zu kritisieren. Im November 2020 wurde von mehreren Fraktionen im EU-Parlament ein noch laufender Entschließungsantrag gestellt, der die Kommission dazu auffordert, dass Mitgliedstaaten, im Vorhaben zur Verbesserung der ärztlichen Leistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, finanziell unterstützt und dazu aufgefordert werden sollten, die Lage in ihren Ländern zu verbessern. Zudem sollten Organisationen finanziell unterstützt werden, die eine sichere und legale Abtreibung durchführen. Des Weiteren sollte die EU Maßnahmen ergreifen, um die drohenden Einschränkungen in Polen hinsichtlich der Frauenrechte und der Rechte auf Selbstbestimmung zu verhindern. Die genaue Durchsetzung ist abzuwarten. Bis dahin bleibt nichts anderes übrig, als die Situation in Polen zu beobachten und die Frauen so gut es geht im Kampf für ihre sexuelle Selbstbestimmung zu unterstützen.