Rechtswidrige Polizeigewalt in Deutschland – Der Versuch eines „Lagebilds“ (1/4)
Bei Polizeigewalt werden die meisten von uns direkt an eins denken: die USA. Also: nicht unser Problem. Die Vergangenheit spricht da nur leider eine andere Sprache. Immer wieder steht die Polizei mit übermäßiger Gewaltanwendung in den Schlagzeilen, mal gegenüber Protestierenden, mal gegenüber Geflüchteten, oder aber auch einfach bei einer eskalierten Ausweiskontrolle. Nur, wie kann das passieren? Was sind die Auslöser? Und die wichtigste Frage: Wie kann man illegale Gewaltanwendung durch die Polizei verhindern?
von Adrienn N. / Veris Advocacy

© Nora Hüttig
Grundsätzlich darf die Polizei im gesetzlich legitimierten Rahmen Gewalt anwenden. Problematisch wird es erst dann, wenn die Gewaltanwendung rechtswidrig ist. Zum Beispiel, weil das konkrete Einschreiten in dieser Situation schon gar nicht vom Gesetz gedeckt ist, oder die Durchführung einer Maßnahme rechtswidrig und zu brutal, also nicht angemessen ist. Fälle wie diese zu katalogisieren und damit für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen, bleibt die traurige Aufgabe engagierter Bürgerrechtsorganisationen wie Amnesty International oder der KOP (Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt). Beispielhaft für die Folgen rechtswidriger Gewalt durch Polizeibeamte steht unter anderem der Fall von Adem Özdamar.
Adem Özdamar rief in der Nacht vom 17. Februar 2008 aus eigenem Antrieb die Polizei Hagen, weil er sich verfolgt fühlte. Wegen einer psychischen Vorbelastung kombiniert mit Kokainkonsum, erlitt er einen akut schizophrenen Schub als die Beamt*innen die Wohnung erreichten. Deswegen beschlossen sie, ihn mitzunehmen. Der Mutter von Adem sagten sie, dass sie ihren Sohn zu seiner Schwester fahren würden, damit er sich dort etwas beruhigen kann. Als Adem im Streifenwagen allerdings realisierte, dass die Beamt*innen ihn stattdessen zur Polizeiwache fuhren, wurde er panisch und beruhigte sich auch nach der dortigen Ankunft nicht. Er schrie und sprang auf den Tresen der Wache. Die Beamt*innen setzten als Reaktion darauf Pfefferspray gegen ihn ein. Die Verwendung des Reizgases in geschlossenen Räumlichkeiten verstößt allerdings gegen die Prinzipien des European Commitee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT), da sie zu schweren Gesundheitsschädigungen führen kann und in geschlossenen Räumen schwer kontrollierbar ist. Adem wurde anschließend mithilfe von 13 Beamt*innen bäuchlings auf einer Liege fixiert und – ohne weitere Kontrolle der Vitalfunktionen – für mindestens 15 Minuten in dieser Position gehalten. Die Notärztin stellte später den Atemstillstand fest. Nach einer zunächst erfolgreichen Reanimation fiel er im Krankenhaus in ein Koma und verstarb. Zudem wurde bei der Untersuchung durch Radiologen ein Nasenbeinbruch festgestellt.
Die Fixierung in Bauchlage verstößt gegen internationale rechtliche und medizinische Richtlinien. Wieso Adem in dieser Position nicht überwacht wurde – gerade auch deshalb, weil er bekanntermaßen unter Drogeneinfluss stand, was eine positionelle Asphyxie (einen lagebedingten Erstickungstod) begünstigen kann – ist genauso ungeklärt geblieben, wie die Frage, weshalb er überhaupt auf die Wache gebracht wurde, wo er doch nur zu seiner Schwester hätte gefahren werden sollen.
Gerade nach so einem erschreckenden Beispiel stellt sich die Frage, was wir tun können, um dafür zu sorgen, dass das nie wieder passiert. Die Antwort darauf ist leider sehr schwierig, da nur extrem wenig Daten zu rechtswidriger Polizeigewalt überhaupt erhoben werden.
Dabei ist es besonders wichtig, verlässliche Informationen darüber zu erlangen, was Auslöser für unangemessene Gewaltanwendung sind und auch, welche Faktoren zu einer Eskalation führen.
Einen Versuch der jüngeren deutschen Polizeigeschichte, Polizeigewalt zu erfassen, hat die Universität Bochum mit dem Forschungsprojekt „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ (KViAPOL) unternommen. Hier wurden das erste Mal überhaupt Daten zu rechtswidriger Polizeigewalt systematisch erfasst. In zwei Dritteln aller registrierten Fälle wurde von Schubsen/Stoßen (insbesondere als zusätzliche Schikanemaßnahme), sowie von Schlägen berichtet. 36,6 % der Befragten gaben an getreten, 10,4% gewürgt worden zu sein.
Erschreckende 71% der Befragten erlitten durch den gewaltsamen Einsatz körperliche Verletzungen, vor allem Prellungen und Blutergüsse. Ebenso wurden Gelenkverletzungen, Knochenbrüche bis hin zu Wirbelsäulenverletzungen und Verletzungen der Sinnesorgane registriert. Weitere Verletzungen, die Betroffene in einem Freitextfeld angeben konnten, umfassten Nervenschäden, Kehlkopfquetschungen durch Strangulation, Bisswunden, Schädel-Hirn Traumata, und in einigen wenigen Fällen Schädelrisse. Der überwiegende Teil der Befragten gab an stärkere bis starke Schmerzen erlebt zu haben, 22 % sprachen sogar von Schmerzen, die sehr stark bis unerträglich waren. 54% waren innerhalb weniger Tage nach der Gewaltanwendung wieder genesen, 24% benötigten mehrere Wochen. Bei 4% der Betroffenen ließ der Vorfall bleibende Schäden zurück. Während die hier erhobenen Fälle das subjektive Erleben Betroffener wiedergeben und damit keine zweifelsfreien Rückschlüsse der tatsächlichen Rechtswidrigkeit der angewendeten Gewalt zulassen, wirft der hohe Anteil an körperlichen Verletzungen mitunter schweren Ausmaßes und das Auslösen starker Schmerzen Fragen hinsichtlich der Überschreitung der Schwelle legitimer polizeilicher Praktiken zum bloßen Aggressionsakt auf.
Insbesondere bei besonders einschneidenden polizeilichen Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen oder Freiheitsentziehung, steigt das Verletzungspotential. Gerade in diesen Situationen sind die Betroffenen für den Schutz ihrer Grund- und Menschenrechte auf ein besonderes Maß an Sorgfalt durch die Beamt*innen angewiesen. Auch hier lassen Fallberichte, sowie vereinzelte Prüfverfahren daran zweifeln, dass der notwendigen Sorgfalt Genüge getan wird.
Um allerdings zielgerichtet gegen rechtswidrige Polizeigewalt vorgehen zu können, muss die Faktenlage zwingend verdichtet werden. Denn nur wenn bekannt ist, welche Faktoren die beschriebenen Resultate bedingen, können Lösungen erarbeitet werden. Dies ist nicht nur Aufgabe der Polizeiwissenschaften, sondern auch und gerade die Innenministerien von Bund und Ländern tragen hier Verantwortung. Horst Seehofers Alles-und-Nichts-Studie zu Motivation, Einstellung und Gewalt im Polizeialltag (MEGAVO) ist zwar insofern ein Fortschritt, als dass sich seit den 90ern erstmals wieder zu einem groß angelegten und auch grundsätzlich unabhängigen Forschungsprojekt im Bereich polizeilicher Arbeit durchgerungen wurde. Ob sich dieses am Ende jedoch als Nebelkerze entpuppt, bleibt wie die Gesamtlage in der Thematik rechtswidriger Polizeigewalt vor allem eines: unklar – und das möglicherweise mit Intention.
Dies ist ein Gastbeitrag von Veris Advocacy. Veris ist eine fächerübergreifende Studierendeninitiative, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, über neutrale Research-Arbeit, politische Mediation und gesellschaftliche Aufklärung Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu stärken. Ihr erstes Fokusgebiet ist das Thema „Innere Sicherheit und Polizei in Deutschland“. Mehr Infos und eine Mitgliedschaftsbewerbung finden sich unter https://veris.legal/.