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Zwischen Umweltschäden und EncroChat-Daten


Moot Courts – simulierte Gerichtsverfahren, die zu einem fiktiven Fall von Student*innen vor

einer Jury ausgefochten werden – erfreuen sich heute bundesweit einer so großen Beliebtheit, dass eine Teilnahme von den juristischen Fakultäten mittlerweile mit dem Anrechnen verschiedener universitärerer Leistungsnachweise belohnt wird. Zu Recht: Soft Skills wie Rhetorik und Körpersprache, Teamarbeit, Zeitmanagement und das Entwickeln einer persönlichen Souveränität vor Publikum vermisst man im Studium häufig, obwohl derlei

praktische Kenntnisse mit Blick auf den Arbeitsalltag in den meisten juristischen Berufen

unerlässlich sind. Moot Courts gibt es heute in nahezu allen Rechtsgebieten. Ein Moot Court

im deutschen Strafrecht ließ bis vor einigen Jahren allerdings noch auf sich warten.



Anna Bildner (2.v.l.) und Philine Kieslich (3.v.l.)


Bereits zum dritten Mal in Folge fand vor wenigen Wochen der bundesweite „Moot Court im

Strafrecht“ (MCS) statt. Erstmals von Frau Professorin Elisa Hoven (Universität Leipzig) und

Herrn Professor Wolfgang Mitsch (Universität Potsdam) initiiert, war Gastgeberin in diesem

Jahr die Humboldt-Universität zu Berlin, zu der insgesamt vierzehn Teams anreisten.


Bei einem Moot Court handelt es sich um eine Prozesssimulation auf den unterschiedlichsten Rechtsgebieten, in welcher die Teilnehmer*innen ein hypothetisches Gerichtsverfahren – im Falle des MCS vor einem deutschen Strafgericht – simulieren und dabei gegen unterschiedliche Universitäten in ganz Deutschland antreten. Hierzu bearbeiten sie einen zuvor von den Organisatoren ausgegebenen fiktiven, jedoch möglichst realistischen Sachverhalt selbstständig juristisch und präsentieren diesen im Rahmen eines Plädoyers vor erfahrenen Praktikern – einer hochkarätigen Jury bestehend aus Richter*innen. Zu den bekanntesten Moot Courts gehören der Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court, der European Law Moot Court und der Philip C. Jessup International Law Moot. Der recht junge MCS befasste sich in der Vergangenheit mit Sachverhalten zu Problemen des Wirtschafts- und Sexualstrafrechts, dem Recht der Digitalisierung und dem Medizinstrafrecht. Der diesjährige Sachverhalt hat aktuelle Probleme aus dem Umweltstrafrecht und der Digitalisierung im Recht zum Gegenstand.


Rechtverblüffend hat mit Anna Bildner und Philine Kieslich, die mit zwei weiteren Teilnehmerinnen erstmalig für die LMU München im MCS angetreten sind, über ihre Erfahrungen gesprochen.


Um einen kleinen Einblick in euren persönlichen akademischen Werdegang zu gewinnen: In welchem Semester befindet ihr euch? Habt ihr schon ein Berufsziel vor Augen?


Anna: Meinen Schwerpunkt habe ich im Bereich „Strafjustiz, Strafverteidigung und Prävention“ absolviert und bin nun im zehnten Semester. Aktuell befinde ich mich mitten in der Examensvorbereitung. Nach dem Studium möchte ich gerne, – sofern die Note stimmen sollte – Strafrichterin werden.


Philine: Ich bin im neunten Semester, also auch mitten in der Examensvorbereitung. Ich möchte auch gerne Richterin im Strafrecht werden. Ich habe meinen Schwerpunkt im „Medizinrecht“ gemacht, wobei mir die Vorlesung „Medizinstrafrecht“ am besten gefallen hat.


Wer war noch Teil eures Moot Court Teams?


Philine: Corinna Pachmayr und Manuela Castellanos sind noch Teil unseres Teams. Sie haben Schwerpunkte im Internationalen Privatrecht und im Völkerrecht absolviert und stecken jetzt ebenfalls in der finalen Examensphase.


Wie hat sich euer Team zusammengefunden?


Philine: Es fand tatsächlich alles in Eigenregie statt. Ich habe von dem MCS erfahren und wollte gerne teilnehmen. Deshalb habe ich Corinna und Manuela – zwei Mädels aus meiner Lerngruppe – gefragt, ob sie mitmachen wollen. Beide waren sofort begeistert. Schließlich habe ich noch Anna gefragt – wir kennen uns über unsere Arbeit am Lehrstuhl für Strafrecht an der LMU – und sie hatte direkt Lust auf das Projekt. Das war also sehr unkompliziert. (lacht).


Gab es einen Moment, in dem ihr die Entscheidung am Moot Court teilzunehmen, bereut habt?


Anna: Ja, den Moment gab es hin und wieder – vor allem gegen Ende, als das Projekt viel Zeit in Anspruch genommen hat. Und auch in der Phase, in der wir die Plädoyers ausformuliert haben. Leider haben wir wenig bis gar keine Unterstützung durch unsere Universität – die LMU München – erhalten. Es wäre zeitlich also definitiv einfacher gewesen, zum Beispiel im fünften Semester am Moot Court teilzunehmen.


Philine: Ja, wir stecken ja alle in der Examensvorbereitung. Das hilft natürlich fachlich, weil wir mittlerweile ein anderes rechtliches Grundverständnis haben, als in früheren Semestern. Aber als es um die Ausarbeitung der Plädoyers ging – eine Arbeit, die sich als sehr zeitintensiv herausstellte – fehlte uns allen die Zeit. Ich habe nebenbei auch noch meine Schwerpunktklausur geschrieben und dadurch das Repetitorium und die Examensvorbereitung immer hintenanstellen müssen.


Den Sachverhalt für den dritten bundesweiten MCS erhielten die Teams Mitte Januar 2022. Anschließend hatten sie drei Monate Zeit ihre Plädoyers vorzubereiten. Die Teams – bestehend jeweils aus vier Studierenden – teilten sich auf in die Rolle der Verteidigung und die Rolle der Staatsanwaltschaft. Ziel der jeweiligen Vertreter*innen ist es, in dieser Rolle ein Abschlussplädoyer auszuarbeiten und zu präsentieren.


Wie habt ihr euch die Rollen aufgeteilt und wie seid ihr zu Beginn eurer Vorbereitung auf den Moot Court vorgegangen?


Philine: Corinna und ich haben die Rolle der Staatsanwaltschaft übernommen, Anna und Manuela haben das Plädoyer für die Verteidigung ausgearbeitet. Die ersten zwei Monate haben wir gemeinsam recherchiert. Dann haben wir uns in die Teams aufgeteilt – da haben wir ganz nach persönlicher Vorliebe für die einzelnen Rollen entschieden – und dann haben die Teams gemeinsam die Plädoyers ausformuliert.


Ein Plädoyer zu formulieren ist kein Teil der Ausbildung auf dem Weg hin zum ersten Staatsexamen. Woher habt ihr das Wissen genommen, ein solches auszuarbeiten?


Philine: Unser Team war das einzige, das ohne Professor*in im Rücken teilgenommen hat. Wir haben uns selbstständig Betreuer*innen gesucht und schließlich drei Coaches gefunden: Cem Boz, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Steuerrecht, brachte bereits Moot Court Erfahrung mit, Lorenz Seidl, Promovend im Strafprozessrecht und Ludwig Lüst, Promovend im Strafrecht. Lorenz und Ludwig haben beide schon ihr Referendariat (Anm. d. Red.: Zweijähriger Vorbereitungsdienst im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen) absolviert und konnten uns deshalb mit ihrer praktischen Erfahrung vor Gericht helfen. Sie gaben uns ein kleines schlaues Büchlein, das sie zu ihrer Zeit als Referendare im Sitzungsdienst für die Staatsanwaltschaft geführt hatten. Alle Aufzeichnungen, die dieses Büchlein enthielt, dienten als argumentative Komponenten für unser Plädoyer für die Staatsanwaltschaft.


Anna: Unser Team, das für die Verteidigung eingetreten ist, musste sich nicht an den sehr schematischen Aufbau halten, den die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer beachten muss. Wir haben viel zu Verteidigerstrategien recherchiert – denn neben der inhaltlichen Argumentation mussten wir ja auch durch unseren Auftritt insgesamt überzeugen. Je nachdem, ob man für einen Freispruch oder eine so niedrig wie möglich ausfallende Freiheitsstrafe plädiert, sollte man sich dann argumentativ positionieren. Wir lasen beispielsweise einen sehr guten Aufsatz über den sinnvollen Aufbau des Plädoyers aus sozialpsychologischer Sicht. Anfang und Schluss des Verteidigerplädoyers sind beispielsweise immer am wichtigsten, weil die Zuhörer*innen da am aufmerksamsten sind. Zudem hat uns Professor Klaus Volk, ehemaliger Professor für Strafrecht an der LMU, der ebenfalls Erfahrungen aus dem Gebiet der Strafverteidigung mitbrachte, wertvolle Tipps gegeben.


Wie erging es euch am Tag des Moot Courts, als ihr dieses Plädoyer gehalten habt?


Philine: Der Umgang mit der Nervosität war natürlich ein Thema. Zwar gab es im Moot Court selbst nicht ein großes Publikum, aber es saßen immer zwei oder drei Richter*innen mit dabei, die uns ja dann auch bewerteten. Da hat man dann schon Respekt. Ein paar Teams haben sich Roben angezogen, um selbstsicherer aufzutreten. Wir haben aber nur Blazer getragen (lacht). Eine gewisse Selbstüberzeugung vom eigenen Können ist aber natürlich sehr wichtig, wenn man die Plädoyers hält.

Die Staatsanwaltschaft beginnt dann und hält ihr Plädoyer. Anschließend antwortet die Verteidigung, die dann auch den deutlich schwierigeren Job hat, weil sie auf das reagieren muss, was die Staatsanwaltschaft sagt. Dann erfolgen Replik und Duplik, was ja komplett spontan erfolgen muss (Anm. d. Red.: Nach den Eingangsplädoyers haben beide Parteien die Gelegenheit, auf die Plädoyers der Gegen­seite zu reagieren, die erste Antwort nennt sich Replik, die zweite Duplik). Auch hier ist Souveränität sehr wichtig. Wir haben auch nicht so wahnsinnig viel vor Publikum geübt, weil wir eben keinerlei Anbindung an die juristische Fakultät der LMU hatten.


Um eine grundlegende Idee vom Sachverhalt des diesjährigen MCS zu gewinnen, mit dem sich Anna, Manuela, Corinna und Philine beschäftigten, erfolgt hier eine Kurzzusammenfassung:


Eine Ingenieurin arbeitet bei einem Unternehmen, das für die Zertifizierung von Sicherheitsstandards bei Anlagen, von denen Umweltgefahren ausgehen, zuständig ist. Sie soll auf Anweisung der Geschäftsführung die turnusmäßig erforderliche Zertifizierung eines Staudamms durchführen, der der Sicherung eines Rückhaltebeckens dient. In dieses Rückhaltebecken werden giftige Stoffe von einem dort ansässigen Betrieb eingeleitet. Bereits in der Vergangenheit konnte die Zertifizierung allerdings nur durch Herabsenkung der geltenden Normwerte mit Verweis auf eine wissenschaftlich umstrittene Studie erfolgen. In der jetzigen Prüfung fallen die Stabilitätsdaten wiederum unterhalb der erlaubten Grenzwerte. Nach Mitteilung ihrer Zweifel an die Geschäftsführung wird die Ingenieurin jedoch – aufgrund des lukrativen Auftrags – mit Verweis auf den Fortbestand ihrer Anstellung angewiesen, eine „Lösung“ zu finden. Diese Kommunikation erfolgt über ein abhörsicheres Diensthandy, das mit einem Verschlüsselungssystem namens „EncryptChat“ ausgestattet ist. Die hierbei entstehenden Daten werden im Zuge einer weitreichenden Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch die zuständigen Ermittlungsbehörden im Nachgang sichergestellt.

Durch die erneute Herabsenkung der Grenzwerte kann der Staudamm wiederum zertifiziert werden. Allerdings bricht der Damm infolge von heftigen Regenfällen und überschwemmt das darunterliegende Dorf mit giftigen Wassermassen, wodurch knapp dreihundert Menschen sterben. Das giftige Wasser fließt zudem in einen angrenzenden Fluss, wodurch die Gegend um den Staudamm unbewohnbar wird.

Hiernach kommt es in der Folgezeit zu heftigen Protesten von Klima-, Umwelt- und Menschenrechtsaktivist*innen. Im Zuge einer dieser Proteste verbarrikadieren Demonstrant*innen der Ingenieurin den Weg in die Geschäftsräume ihres Unternehmens. Nachdem die Ingenieurin erfolglos versucht, ihr Auto durch die Menschenmenge zu lenken, kommt es zum Gefecht und anschließender Festnahme von mehreren Demonstrant*innen und der Ingenieurin durch die Polizei. Hierbei gesteht die Ingenieurin die Anpassung der Grenzwerte und tätigt eine sie selbst belastende Aussagen, ohne dass eine Belehrung seitens der Polizei erfolgt. Die Ingenieurin wird schließlich vor dem Landgericht Berlin wegen Herbeiführung einer Überschwemmung mit Todesfolge, vorsätzlicher Umweltstraftat mit Todesfolge und schwerer Gefährdung durch Freisetzen von Giften mit Todesfolge angeklagt. Zudem wegen versuchter Nötigung aufgrund des Vorfalls auf dem Firmengelände. In der Hauptverhandlung macht die Ingenieurin von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Die EcryptChat-Protokolle werden verlesen und daneben mehrere Zeug*innen vernommen.


Wie seid ihr an den Sachverhalt herangegangen? Und habt ihr mit einem solchen thematischen Schwerpunkt gerechnet?


Anna: Wir sind den Sachverhalt Stück für Stück durchgegangen und haben überlegt, wo die Probleme liegen könnten. Dabei haben wir immer versucht sowohl für die Staatsanwaltschaft, als auch für die Verteidigung Argumente im Sachverhalt zu finden. Nach und nach mussten wir aber auch taktischer denken. Im Verteidigerplädoyer waren unsere Hauptargumentationspunkte zwei Beweisverwertungsverbote, die im Sachverhalt angelegt waren. Wenn man diese gut herausarbeitete, konnte man für einen Freispruch argumentieren. Dies gestaltete sich bei der Staatsanwaltschaft deutlich schwieriger. Hier mussten wir den umfangreichen Sachverhalt erst einmal im Plädoyer darstellen. Dann gab es im März noch einen BGH-Beschluss zu EncroChat-Daten (Anm. d. Red.: AZ: BGH, Beschluss vom 2. März 2022 – 5 StR 457/21), den wir auch noch recht überraschend einarbeiten mussten. Der hat sich zwar für die Verteidigung nur positiv ausgewirkt, die Staatsanwaltschaft musste aber gegen die BGH-Rechtsprechung argumentieren.


Philine: In meiner Vorstellung vor dem Moot Court dachte ich, dass der Sachverhalt nicht so viele prozessuale Probleme aufwerfen würde, sondern eher Fragstellungen materiell-rechtlicher Art. Bis auf den Teil mit der Nötigung, die ja aber auch nicht weiter kompliziert war, gab es keine wirklichen Schwierigkeiten materiell-rechtlicher Art, weil die Anklage ja klar war. Wir mussten nicht wirklich nach Normen suchen, die waren bereits alle im Sachverhalt angegeben. Wir als Staatsanwaltschaft haben den Sachverhalt relativ ausführlich vorgetragen, weil wir davon ausgingen, dass dies Teil der Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei. Das beanspruchte am Schluss ein Viertel der Zeit, die wir als Staatsanwaltschaft für den Vortrag zur Verfügung hatten, ein. Andere Teams haben das nicht gemacht, was natürlich vorteilhaft für deren nachfolgende Argumentation war. Diese Schwierigkeiten formeller Art waren unerwartet.


Seid ihr zufrieden mit eurer Bewertung?


Philine: Wir haben bisher noch keine endgültige Bewertung erhalten, genauso wenig wie ein abschließendes Feedback. Aber wir sind sehr zufrieden mit unserer Leistung, vor allem, weil wir das quasi in Eigenregie ohne große Unterstützung von außerhalb geleistet haben. Ein Team verriet beispielsweise, es hätte die letzten sechs Wochen vor dem Wochenende in Berlin wöchentlich vor Professor*innen ihrer Fakultät zu Übungszwecken plädiert. Diese Möglichkeit hatten wir leider nicht.


Was nehmt ihr nun aus der Erfahrung mit? Und – als abstraktere Frage – wieso lohnt es sich, neben dem Jura-Studium auch an solchen Projekten zu partizipieren? Was motiviert euch, neben den universitären Verpflichtungen und vor allem neben dem Examen, auch noch an einem Moot Court teilzunehmen?


Philine: Ich habe schon im dritten Semester an einem asylrechtlichen Moot-Court teilgenommen (Anm. d. Red,: „Move Moot“) und fand das super cool. Ich wollte das dann unbedingt mal im Strafrecht machen. Grundsätzlich motiviert mich bei allen Projekten, die ich neben der Uni noch antreibe, dass ich aus ihnen wiederum neue Motivation schöpfe. Ich glaube, dass es bei Jura nicht nur aufs Lernen und Fokussieren auf das eine Examen ankommt. Wenn ich so viel Zeit in nur eine Sache investieren würde, dann würde ich in ein Loch fallen, weil mich das einfach langweilen würde. Ich ziehe Motivation aus Projekten, die nebenbei laufen, aber trotzdem irgendwas mit Jura zu tun haben.


Anna: Ich habe zwei Gerichtspraktika im Strafrecht gemacht, eines bei der Staatsanwaltschaft und ein anderes bei einer Richterin. Außerdem habe ich am „Prozessrollenspiel Strafverfahren“, das die LMU organisiert, teilgenommen. Das fand ich sehr cool, weil mir die strafrechtliche Praxis immer viel Spaß gemacht und mich motiviert hat. Ich habe es immer vermisst, dass es an der LMU keinen Moot Court im Strafrecht gab. Als ich den Sachverhalt zum ersten Mal gelesen habe, hat es mir total viel Spaß gemacht, die Verteidigerperspektive einzunehmen und sich zu überlegen, was gut für die Mandantin wäre. Es tat mir auch gut, aus meiner Komfortzone zu kommen. Mir fällt es immer leichter, vor Publikum zu sprechen, ganz nach dem Motto „fake it till you make it“. Irgendwann läuft es dann schon. Wir waren auch einfach eine so coole Gruppe. Ich habe durch den Moot Court noch mehr gemerkt, dass ich gerne in die Strafjustiz möchte.


Habt ihr einen abschließenden Rat für die Teilnehmer*innen im nächsten Jahr?


Philine: Wir haben es ja leider nicht unter die ersten drei Plätze geschafft. Deshalb würde ich inhaltlich sagen: Replik und Duplik noch mehr üben, denn ich könnte mir vorstellen, dass wir dort mehr Punkte holen hätten können. Außerdem sollte man sehr differenzierend an den Sachverhalt rangehen. Ich hatte das Gefühl, die anderen Teams haben sehr viele verschiedene Ansätze gefunden. An anderen Universitäten gab es richtige Bewerbungsphasen, um in das finale Team zu gelangen. Hierfür musste man bereits Plädoyers verfassen. Aus diesen Plädoyers konnte das finale Team dann natürlich nochmal mehr Ideen zusammenstellen, weil sich einfach mehr Köpfe insgesamt über das Thema Gedanken gemacht haben und dadurch das Spektrum an Herangehensweisen und Argumentationen wächst. Auch waren unsere Coaches größtenteils recht jung und hatten auch nicht alle unbedingt den strafrechtlichen praktischen Background, der vielleicht gut gewesen wäre. Deshalb ist es sicherlich nicht schlecht, wenn jeder im Team den Kern seines Plädoyers selbst entwickelt, die Feinheiten aber eher in einer Art „Baukasten-System“ entstehen.


Anna: Vielleicht wäre es auch nicht schlecht gewesen, sich früher in die zwei Teams der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung aufzuteilen, das erleichtert die Recherche und spart Zeit.


Philine: Vielleicht wäre es auch nicht schlecht, wenn nicht alle im Team mitten im Examen stecken würden (lacht).


Anna: Das natürlich auch (lacht).

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