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Der Auftakt der Aufarbeitung eines Völkermordes

Zehn Jahre muss eine IS-Rückkehrerin in Haft, das hat das Oberlandesgericht München am

25. Oktober entschieden.* Damit kommt ein rund zweieinhalb Jahre langer Prozess zu seinem Ende, der die Aufarbeitung des Völkermordes an den Jesid*innen in Gang setzt. Das Urteil: Ein ausdrückliches Signal für all jene, die in Erwägung ziehen, sich im Ausland der

Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.


von Emma Bruhn


Eine Anfang 20-jährige Frau ohne Berufsausbildung aus Lohne, Niedersachsen reist 2014 in den Irak aus, um sich dort dem IS-anzuschließen. Sie fühle sich nun „zu Hause“, sie sei „angekommen“, schreibt sie ihrer Mutter. Den Haushalt könne sie nicht alleine führen, sagt sie ihrem Mann, der ebenfalls IS-Mitglied ist. Er „kauft“ zwei Sklavinnen, die helfen sollen. Die fünfjährige Tochter und ihre Mutter sind Jesidinnen, sie gehören zu den unzähligen Frauen dieser Glaubensgemeinschaft, die von IS-Kämpfern aus ihren Heimatdörfern verschleppt, auf Märkten verkauft, systematisch vergewaltigt, geschlagen oder ausgebeutet worden sind. Als das Kind der Sklavin sich einnässt, wird der Mann sauer. Er will es bestrafen, kettet es an einem Außengitter des Innenhofes in der sengenden Mittagssonne an. Temperaturen von mindestens 43 Grad herrschen zu diesem Zeitpunkt in Falludscha, das Kind schreit um sein Leben. Die Frau schaut zu, während das Kind verdurstet. Als die Mutter später weinend um ihr Kind trauert, droht die Frau, sie zu erschießen. Die Bundesanwaltschaft hat eine lebenslange Haftstrafe wegen Beihilfe zum Mord gefordert; die Verteidigung maximal zwei Jahre wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung IS. Verurteilt wurde die Angeklagte zu zehn Jahren Haft.


Das Oberlandesgericht hat Jennifer W. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Beihilfe zum versuchten Mord, zum versuchten Kriegsverbrechen und wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit verurteilt. Der Angeklagten seien die menschenfeindlichen Ziele und Taten des IS bekannt gewesen, als sie in den Irak ausreiste, um sich der Organisation anzuschließen. W. und ihr Ehemann haben die Mutter des gestorbenen Mädchens als Haussklavin ausgebeutet, täglich wurde sie geschlagen. Oft war es W., die ihren Ehemann dazu angestachelt hat. Mit ihrer Mitgliedschaft beim IS hat sie die „Vernichtung der jesidischen Religion“ und die „Versklavung des jesidischen Volkes“ unterstützt. Und warum nur Beihilfe zum versuchten Mord? Der Gutachter konnte nicht sicher feststellen, ob das Kind objektiv noch zu retten gewesen wäre, als die Angeklagte die Lebensgefahr erkannte. Dann muss das Gericht zugunsten der Angeklagten annehmen, dass das Kind schon verloren war, womit die Beihilfe zum vollendeten Mord ausscheidet. Da W. aber jedenfalls subjektiv davon ausging, dass das Kind noch zu retten war, ist sie immer noch wegen Versuchs strafbar – im Rahmen dessen kommt es allein auf ihre Wahrnehmung an. Bei einer Bestrafung wegen Versuchs ist eine Strafmilderung möglich und in der Praxis üblich. Zugunsten der Angeklagten hat es sich außerdem ausgewirkt, dass sie nur eingeschränkte Möglichkeiten hatte, die Versklavung zu beenden und erst sehr spät erkannte, dass das Kind infolge der Bestrafung versterben könnte.


Die Art und Weise, in der mit diesem Fall Geschichte Eintritt in ein Gericht findet, ist unaufgeregt, still. Am 3. August 2014 begann der Völkermord an mehr als 5000 Jesid*innen durch die Kämpfer des IS. Es war der erste Genozid des 21. Jahrhunderts. Terroristen sind mit zuvor erbeuteten Waffen in jesidische Dörfer einmarschiert, haben gemordet und vergewaltigt. Ihre Willkür hatte System: Männer wurden getötet, Jungen zu Kindersoldaten gemacht. Ältere Frauen wurden ebenso umgebracht, jüngere dagegen zusammen mit den Mädchen in Busse verladen, in der Sklaverei verkauft, systematisch vergewaltigt und misshandelt. Das gesamte Grauen ist in seinem Ausmaß kaum greifbar. Der Ausschnitt, der nun vor dem OLG München gelandet ist, ist dagegen winzig und findet fernab von Massengräbern und Vergewaltigungen statt. Jennifer W. zeichnen nicht Brutalität, sondern Untätigkeit und Gleichgültigkeit aus: Eine Frau sitzt auf dem Sofa, bleibt sitzen, obwohl sie aufstehen sollte, wie banal das erscheint. Der Fall veranschaulicht einmal mehr, dass Mörder nicht nur ist, wer ein blutverschmiertes Beil schwingt oder den todbringen Schuss absetzt – es kann auch sein, wer nichts macht. Und er zeigt noch etwas: Das Verbrechen wurde von einem deutschen Gericht offiziell als Kriegsverbrechen eingestuft. Wer sich also an menschenverachtenden Taten beteiligt, egal, an welchem Ort auf der Welt, muss mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Die jesidische Organisation Yazda hat angegeben, dass dieser Prozess seinerzeit die weltweit erste Anklage wegen Straftaten von IS-Mitgliedern gegen die religiöse Minderheit gewesen ist. Die Jesidin und Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad sagt dazu: „Jeder Überlebende, mit dem ich gesprochen habe, wartet auf ein und dieselbe Sache: Dass die Täter für ihre Taten gegen die Jesid*innen, insbesondere gegen Frauen und Kinder, verfolgt und vor Gericht gestellt werden“. Wie erleichternd, dass die deutsche Justiz sich nicht davor scheut, diese Aufarbeitung nun in Angriff zu nehmen.


Das Urteil ist nicht rechtkräftig, der Generalbundesanwalt hat es angefochten – er fordert nach wie vor eine lebenslange Haftstrafe.


* Der Schilderung des Sachverhaltes liegt der Richterspruch vom OLG München zugrunde (Urt. v. 25.10.2021, Az. 8 St 9/18).

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